Laut Mehr Demokratie kam es bislang in NRW nur in zwei Fällen vor, dass ein Bürgerentscheid von Verwaltung oder Politik im Anschluss nicht umgesetzt wurde. So sprachen sich bei einem Bürgerentscheid in Titz 2005 61,8 Prozent der Abstimmenden für die Sanierung einer Straße aus. Mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage verweigerte der Gemeinderat daraufhin über mehrere Jahre hinweg die Umsetzung der Entscheidung. Bei einem Ratsbürgerentscheid in Bad Oeynhausen 2017 sprachen sich 60,1 Prozent der Abstimmenden für den Bau von Trinkwasserenthärtungsanlagen für weicheres Wasser aus. Aus dem Rat war daraufhin zu verlauten, dass das Wasser für die Umsetzung der Entscheidung fehle. Würde der Ratsbürgerentscheid umgesetzt, könnten die Stadtwerke die Versorgungssicherheit im Stadtgebiet nicht garantieren.
Beim Bürgerentscheid in Mülheim am 6. Oktober 2019 hatten sich 66 Prozent der Abstimmenden dafür ausgesprochen, dass VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa städtisches Eigentum bleiben und der VHS-Betrieb dort fortgesetzt wird. Damit das VHS-Gebäude in der MüGa jedoch wieder genutzt werden kann, bedarf es zunächst einer Sanierung. Solche Sanierungsvorhaben werden in einer sogenannten Prioritätenliste der Stadt gelistet. Dort wird festgehalten, wann welche Sanierungsvorhaben umgesetzt werden. Aufgrund der klammen Haushaltslage Mülheims muss für jede neue Maßnahme auf der Liste eine alte gestrichen bzw. zeitlich nach hinten verschoben werden. Die entsprechende Beschlussvorlage zur Prioritätenverschiebung fand aber am 5. Dezember 2019 im Rat der Stadt keine Mehrheit, nachdem sich nahezu alle Stadtratsfraktionen enthalten hatten.
Pressemitteilung
Bürgerentscheid zur VHS Mülheim: Aussitzen gilt nicht!
Pressesprecherin
Ina Poppelreuter
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