Pressemitteilung

Bürgerentscheid über Technischen Beigeordneten

Abstimmung am Sonntag in Greven

Die Bürger der Stadt Greven wählen am Sonntag nicht nur Rat und Bürgermeister neu, sondern sie stimmen auch darüber ab, ob die Verwaltung wieder einen Technischen Beigeordneten bekommen soll. Das meldete die Initiative „Mehr Demokratie“ in Köln.

 

Der Stadtrat hatte im Juni vergangenen Jahres mit den Stimmen von CDU, Grünen und fraktionslosen Ratsmitgliedern die Streichung der Stelle des Technischen Beigeordneten zum 1. Januar 2009 beschlossen. Sie hatten ihren Beschluss damit begründet, Gelder einsparen und die Verwaltung verschlanken zu wollen. Hiergegen hatten FDP und SPD ein Bürgerbegehren gestartet.

 

Eine schlanke Verwaltung benötige einen technischen Koordinator, so die Initiatoren des Begehrens. Notwendige Fördergelder für Greven könnten nur durch den Technische Beigeordneten akquiriert werden. Die Zerlegung und Verteilung dieser Koordinierungsfunktion beeinträchtige das einheitliche, zielgerichtete Handeln der Stadt. Laut Auskunft des Bundes der Steuerzahler sei ein Technische Beigeordnete ab 30.000 Einwohnern erforderlich.

 

CDU, Grüne und Pro Greven argumentieren, dass die Aufgaben des Technischen Beigeordneten inzwischen erfolgreich durch Umorganisation der Verwaltung neu zugeordnet worden seien. Die Verwaltung arbeite effektiver als zuvor. Die Wiedereinführung dieser Stelle führe zu zusätzlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von etwa 200.000 Euro pro Jahr, bei acht Jahren also 1,6 Millionen Euro.

 

Ein Technische Beigeordnete ist Ansprechpartner bei übergeordneten Behörden. Er trägt unter anderem die Verantwortung für die Planung, Koordination beim Schul- und Straßenbau, bei der Erneuerung von Abwasserkanälen, bei den Renovierungen und Modernisierungen öffentlicher Bauten und ist bei der Unterhaltung und Erstellung von Wirtschaftswegen zuständig ist.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren ursprünglich für unzulässig erklärt, weil es sich um eine Frage der inneren Organisation der Verwaltung handele. Bürgerbegehren hierzu sind durch die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung ausgeschlossen. Nach einer Klage hatte das Verwaltungsgericht Münster festgestellt, dass die Festlegung der Zahl der Beigeordneten nicht die Geschäftsverteilungs- und Organisationsgewalt innerhalb des Verwaltungsapparats betreffe. Vielmehr gehe es um die Grundentscheidung über die Behördenleitung.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerentscheid über Technischen Beigeordneten in Greven

Pressesprecher


Jens Mindermann
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