Pressemitteilung

Bürgerentscheid über Schülerlotsen in Erftstadt

Mehr Demokratie kritisiert Abstimmungsverfahren

Ab Sonntag entscheiden die Erftstädter in einem über zwei Wochen stattfindenden Bürgerentscheid über die Zukunft des städtischen Schülerlotsendienstes. Der Stadtrat hatte im September vergangenen Jahres mit den Stimmen von CDU und FDP aus Kostengründen das Auslaufen des Schülerlotsendienstes beschlossen.

 

Die Initiatoren eines gegen diesen Beschluss gestarteten Bürgerbegehrens wollen diesen Dienst dagegen am Leben erhalten. Der städtische Schülerlotsendienst habe sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Die Schulwege seien sicherer als in anderen Kommunen. Dies gehe aus dem jährlichen Unfallbericht der Kreispolizei hervor.

 

Die Bürgerinitiative sieht alternative Sparmöglichkeiten bei der Beheizung von Schulen und Kindergärten. Durch eine Reduzierung der Raumtemperatur an den Wochenenden könnten die Kosten für die Weiterführung des Schülerlotsendienstes gedeckt werden. Im Dezember hatte die Initiative 3.933 Unterschriften für den Erhalt des Lotsendienstes an Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche (SPD) übergeben. Nachdem der Rat das Begehren Ende März abgelehnt hat, kommt es nun zum Bürgerentscheid.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat das in Erftstadt gewählte Abstimmungsverfahren kritisiert. Der Verein stößt sich insbesondere an dem 14-tägigen Abstimmungszeitraum. Bis zum 16. Juni können die Bürger ihre Stimme entweder per Brief oder in einem von nur zwei Abstimmungslokalen abgeben. "Statt den Bürgerentscheid auf einen Sonntag zu legen und damit zu einem Demokratiefeiertag zu machen, plätschert er nun im Alltag der Erftstädter nebenher", bedauerte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. "Wer eine Abstimmung derart auf Sparflamme kocht, signalisiert damit, dass er Bürgerentscheide nicht so wichtig nimmt wie Wahlen", so Schily weiter.

 

Mehr Demokratie befürchtet nun negative Auswirkungen auf die Abstimmungsbeteiligung. Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, benötigt es neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. In Nordrhein-Westfalen wird jedes zweite zur Abstimmung kommende Begehren durch diese Hürde zu Fall gebracht.

 

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Pressesprecher


Jens Mindermann
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