Pressemitteilung

Bürgerentscheid über Friedwald in Möhnesee

Abstimmung über letzte Ruhe unter Bäumen am Sommtag

Köln/Möhnesee - Erstmals stimmen am Sonntag die Bürger einer nordrhein-westfälischen Gemeinde über die Frage der Totenbestattung ab. Die stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde Möhnesee im Kreis Soest entscheiden über die Anlage eines so genannten Friedwaldes. Eine Bürgerinitiative möchte einen solchen Friedwald anlegen, um damit Menschen eine christliche und nicht anonyme Bestattung zu ermöglichen, ohne deren vielleicht weit weg wohnenden Angehörigen Grabpflege und hohe Friedhofsgebühren aufzubürden. Sie hatte deshalb 1.288 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt.

 

Beim Friedwald-Konzept erwerben Interessierte zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einem Baum, unter dem man sich später einmal bestatten lassen möchte. Hierfür gibt es einzelne Konzepte vom Einzel- über das Freundschafts- bis zum Familiengrab. Eine am Baum angebrachte Plakette erinnert mit Namen und Grabspruch an den Verstorbenen. In Deutschland gibt es nach Angaben der Bürgerinitiative bisher 15 Friedwälder.

 

CDU und Bürgergemeinschaft im Gemeinderat bezweifeln die Wirtschaftlichkeit des Friedwald-Projektes, der von der Friedwald GmbH betrieben werden soll. Außerdem sehen sie das Bestattungsangebot auf traditionellen Friedhöfen als ausreichend an. Sie wollen zudem neue Bestattungsformen ohne nachfolgende Grabpflege auf den bestehenden Friedhöfen anbieten. Der für den Friedwald vorgesehene Bereich soll als Naherholungsgebiet erhalten bleiben.

 

Der bundesweit erste Bürgerentscheid über einen Friedwald fand nach Angaben der Initiative Mehr Demokratie vor fast zwei Jahren in der Gemeinde Ückeritz auf der Ostsee-Insel Usedom statt. Im Sommer 2005 hatten dabei 90,9 Prozent der Ückeritzer für einen Friedwald gestimmt.

 

Damit das Bürgerbegehren in Möhnesee erfolgreich ist, braucht es neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 20 Prozent der rund 9.300 Stimmberechtigten.

 

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Pressesprecher


Jens Mindermann
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