Pressemitteilung

Bürgerentscheid über Buche in Mettmann

Mehr Demokratie kritisiert Abstimmungsverfahren

In Mettmann hat die Abstimmung über ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Blutbuche begonnen. Bis zum 16. Dezember können die Stimmberechtigten der Stadt entscheiden, ob der 180 Jahre alte Baum stehen bleiben kann oder einer Einkaufspassage weichen muss.

 

Die Stadt Mettmann hat als Eigentümer des zur Bebauung vorgesehen Geländes vor, die Fläche dem Mettmanner Bauverein (MBV) zu verkaufen. Der Bauverein hat die Absicht, an dieser Stelle ein so genanntes "Kleine Kö-Karree" mit Wohnungen, Geschäften und Gastronomie, zu bauen. Der Planungsausschuss des Rates hatte im Mai einen Antrag der Grünen abgelehnt, eine dort stehende Blutbuche als Naturdenkmal zu erhalten.

 

Hierauf hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet, die die Buche erhalten will. Der Baum steht nach Ansicht des MBV mit ihrem Kronendurchmesser von 30 Metern einer Bebauung im Wege. Der Bauverein hat den Bau von fünf Häuser geplant. Die Bürgerinitiative hält auch vier Gebäude für ausreichend. Sie hat ein Alternativkonzept mit einer verringerten Baufläche vorgelegt.

 

Die Befürworter der Baumfällung argumentieren, dass es ohne diese mangels Investor keine Bebauung geben könne. Es könne kein attraktiver und zusammen hängender Einkaufsbereich entstehen, der "schäbige, städtebauliche Missstand" an dieser Stelle bleibe für lange Zeit erhalten. Zudem werden das Einkaufsangebot in Mettmann dauerhaft hinter dem Bedarf zurück bleiben, jährlich flößen weiterhin viele Millionen Euro an Kaufkraft aus Mettmann in die Umgebung ab.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert, dass die Wähler bei dem nur auf dem Briefweg durchgeführten Bürgerentscheid ihre Abstimmungsunterlagen extra anfordern müssen. "Wenn eine Urnenabstimmung nicht möglich ist, sollte eine Versendung der Abstimmungsunterlagen an alle Stimmberechtigten ohne umständlichen Antrag selbstverständlich sein", sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Montag in Köln. Da eine Mehrheit für das Bürgerbegehren mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen müsse, solle die Abstimmungsbeteiligung möglichst erleichtert werden. Der Geschäftsführer verwies auf positive Beispiele in Minden und Schermbeck. Bei Bürgerentscheiden in diesen beiden Orten hatten die Bürger zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch ihren Stimmzettel erhalten. Die Beteiligung lag bei beiden Bürgerentscheiden bei über 46 Prozent. Grundsätzlich befürwortet Mehr Demokratie aber Bürgerentscheide mit Urnen- und Briefabstimmung.

 

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Pressesprecher


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