Detmold/Köln Die Bürger von Detmold erhalten vor dem Bürgerentscheid über die Errichtung eines Einkaufszentrums am 11. Juni keine allgemeine Abstimmungsinformation von der Stadt. Bürgermeister Rainer Heller (SPD), die Ratsfraktionen und die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen das Einkaufszentrum konnten sich nicht über die Formulierungen
für das Abstimmungsheft einigen.
Die Bürgerentscheid-Satzung der Stadt sieht vor, dass alle Stimmberechtigten vor einer lokalen Abstimmung ein solches Abstimmungsheft erhalten. Mit diesem Heft sollen die Bürger über die Positionen der Initiatoren des Bürgerbegehrens, des Bürgermeisters und der Ratsfraktionen zum
Abstimmungsgegenstand unterrichtet werden. Werden die Beteiligten sich über den Inhalt der Broschüre nicht einig, erhalten die Detmolder nur ein Informationsblatt mit der Begründung der Zielsetzung des Bürgerbegehrens sowie ein Anschreiben des Bürgermeisters. Dieser Fall ist nun eingetreten. Grund hierfür war unter anderem die Kritik des Bürgermeisters an den Argumenten von Bürgerbegehren und Ratsfraktionen.
Die Initiative Mehr Demokratie hat die Nichteinigung der Beteiligten über die Formulierungen für das Abstimmungsheft bedauert. "Die regulären Entscheidungsträger der Stadt kommen auf diese Weise ihren Wählern gegenüber nicht zu Wort," sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Mittwoch in Köln.
Städte und Gemeinden in NRW sind seit Oktober 2004 durch eine Verordnung des Düsseldorfer Innenministeriums zur umfassenden Information der Bürger über den Inhalt eines Bürgerentscheids und die Positionen der beteiligten Parteien verpflichtet. Die Verordnung war nach wiederholter Kritik
von Mehr Demokratie an nach Ansicht des Vereins unfairen Bürgerentscheiden erlassen worden. Die Idee des Abstimmungsheftes entsprang einem Vorschlag der Initiative, die sich dabei die Praxis der Bürgerinformation bei
Volksabstimmungen in der Schweiz und den USA zum Vorbild nahm.
Mehr Demokratie kritisiert das Offenlassen einer Fluchttür in der Detmolder Bürgerentscheid-Satzung bei einer Nichteinigung der Beteiligten. In der Satzung ist festgeschrieben, dass der Bürgermeister ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen streichen kann.
"Diese Möglichkeit zur Korrektur von Beiträgen ist ausreichend, ein kompletter Verzicht auf das Abstimmungsheft bei Nichteinigung der streitenden Parteien daher überflüssig", so Schily. Detmold ist nach dem Inkrafttreten der Verordnung des Innenministeriums 2004 die erste Kommune, die zu einem Bürgerentscheid keine solche Bürgerinformation verschickt.
Mehr Informationen
<link http: www.mehr-demokratie.de>Bürgerentscheidssatzung
<link http: www.mehr-demokratie.de detmold.html>Bürgerbegehren in Detmold