Pressemitteilung

Bürgerentscheid in Mülheim nicht umsetzbar

Mehr Demokratie: Bindungswirkung behindert Räte

Die Stadt Mülheim steht vor einem Dilemma. Im vergangenen Jahr hatten sich in einem Bürgerentscheid 63,1 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Max-Kölges-Schule ausgesprochen. Nun stellt sich heraus, dass es für das kommende Schuljahr nicht genug Anmeldungen zur Bildung einer Eingangsklasse gibt. Statt der notwendigen 18 liegen nur 16 Anmeldungen vor. Damit müsste der Stadtrat die Schließung der Schule zum nächsten Schuljahr einleiten. Der Bürgerentscheid bindet den Rat aber bis 2014.

 

„Binnen dieser zwei Jahre darf ein Bürgerentscheid nur durch einen neuen Bürgerentscheid wieder aufgehoben werden. Erst danach kann der Rat wieder entscheiden, ohne die Bürger zu fragen“, erläutert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, das Problem. Sein Verein sieht in der Bindungswirkung ein unnötiges Hindernis. „Wenn neue Fakten es notwendig machen, die Entscheidung der Bürger aufzuheben, sollte der Rat dies ohne aufwändigen neuen Bürgerentscheid tun können“, meint Trennheuser.

 

Die Zweijahresfrist werde sowieso häufig als Verfallsdatum für Bürgerentscheide missverstanden, deren Gültigkeit nach Meinung mancher Politiker nach Ablauf der Frist nicht mehr gegeben sei. „Bürgerentscheide gelten aber so lange, wie Rat oder Bürger nichts anderes entscheiden“, erklärt Trennheuser. Mehr Demokratie fordert deshalb, die Bindungswirkung für Bürgerentscheide abzuschaffen. Stattdessen sollten Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse etwa durch das Abschaffen der knappen Einreichungsfristen erleichtert werden.

 

Die Hauptschule in Mülheim hatte eine Ratsmehrheit schon ab 2012 schrittweise auflösen wollen. Neben den sinkenden Schülerzahlen waren Sanierungskosten von 5,8 Millionen Euro der ausschlaggebende Faktor hierfür. Das „Bündnis für Bildung“ hatte für ein Bürgerbegehren hiergegen aber mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt. Die Schule habe im Stadtteil eine wichtige integrative, nicht ersetzbare Funktion in der engen Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und Betrieben, hatte das Bündnis argumentiert. Es gehe darum, in Eppinghofen den Schulstandort zu erhalten, der für Kinder und Jugendliche die Integration und Bildungschancen innerhalb der Gesellschaft verbessere.

 

Die Bindungswirkung des Bürgerentscheids aus dem vergangenen Jahr kann auf Basis des Schulrechts nur durch eine Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf umgangen werden. Eine solche Weisung zur Auflösung der Schule ist letzte Woche bereits an den Mülheimer Rat ergangen.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerentscheid über Max-Kölges-Schule in Mülheim

Pressesprecher


Jens Mindermann
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