Pressemitteilung

Bürgerentscheid in Hövelhof knackt Beteiligungsrekord in NRW

Mehr Demokratie fordert: Wahlen und Abstimmungen wenn möglich zeitgleich abhalten

Am Wahlsonntag fanden in Halle (Wesf.) und Hövelhof gestern auch Bürgerentscheide statt. In Hövelhof kam es zu einer Rekordbeteiligung: Noch nie haben bei einem Bürgerentscheid in NRW so viele Menschen ihre Stimme abgegeben. Das meldet der Fachverband Mehr Demokratie heute in Köln. „Der Beteiligungsrekord in Hövelhof zeigt, dass die Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen der richtige Weg ist. Dann spielt auch die Mindestbeteiligung keine Rolle. Wenn möglich, sollten Abstimmungen deshalb parallel zu Wahlen stattfinden“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie NRW.

In Hövelhof wurde bei einem Ratsbürgerentscheid über den Neubau eines Hallenbades entschieden. Bei einer Beteiligung von 75,37 Prozent sprachen sich 94,72 Prozent der Abstimmenden für einen Neubau des „Sennebades“ aus. Bereits im April hatte der Stadtrat den Termin für den Bürgerentscheid angesetzt. Im Vorfeld der Abstimmung gab es von November 2020 bis Januar 2021 eine Bürgerbefragung zur Zukunft des Sennebades, an der sich rund 530 Menschen beteiligten. Es war der erste Bürgerentscheid in Hövelhof.

In Halle (Westf.) fand ein Bürgerentscheid über den Umbau der Alleestraße statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 56,5 Prozent sprachen sich 75 Prozent der Abstimmenden gegen einen schnellen Umbau der Alleestraße aus. Der Umbau solle erst dann erfolgen, wenn das integrierte Stadtentwicklungskonzept umgesetzt sei. Es war der zweite Bürgerentscheid in Halle. Der erste Bürgerentscheid fand im Jahr 2003 statt, die Bürger stimmten über Wiedereröffnung eines Lehrschwimmbeckens ab. Der Bürgerentscheid scheiterte „unecht“ an einer niedrigen Abstimmungsbeteiligung, da weniger als 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten für das Bürgerbegehren stimmten.

Ob Wahlen und Abstimmungen gemeinsam abgehalten werden, regeln die Kommunen in NRW eigenständig in ihren Verordnungen über die Durchführung von Bürgerentscheiden. So gilt beispielsweise in Köln die Regelung, dass Bürgerentscheide gleichzeitig mit Wahlen abgehalten werden, wenn 5 bis 13 Wochen zwischen der Entscheidung des Rates zur Durchführung eines Bürgerentscheides und der nächsten Wahl liegen. „Die Kölner Regelung sollte Vorbild für ganz NRW sein!“, sagt Achim Wölfel mit Verweis auf die Mustersatzung von Mehr Demokratie, in der diese und weitere Punkte geregelt seien und die von Kommunen einfach verschiedet werden könne.

 

 

Weiterführende Informationen:

  1. Mustersatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in Städten und Gemeinden (pdf)
  2. Mustersatzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in Kreisen (pdf)

Pressesprecher


Jens Mindermann
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