Pressemitteilung

Bürgerentscheid an Wahltag als Gnadenakt

Castrop-Rauxel/Köln – In Castrop-Rauxel müssen Bürgerentscheide auch zukünftig nicht mit Wahlen zusammen gelegt werden, auch wenn dies sich aufgrund zeitlicher Nähe anbietet. Das hat der Rat der Ruhrgebietsstadt am Mittwoch beschlossen. Am 23. Oktober letzten Jahres war in Castrop-Rauxel ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Grundschule gescheitert, weil es zwar eine Abstimmungsmehrheit von 85,4 Prozent, aber nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten erreichte.

 

Um das Scheitern an diesem Quorum zu verhindern, hatten die Elterninitiative für den Grundschulerhalt und die Ratsopposition zuvor die Zusammenlegung der Abstimmung mit der Bundestagswahl am 18. September gefordert. SPD und Grüne hatten dies mit ihrer Stimmenmehrheit im Rat verhindert. Bürgermeister Johannes Beisenherz (SPD) hatte argumentiert, dass ein Bürgerentscheid am Tag einer Wahl das Wahlergebnis negativ beeinflusse.

 

Nach dem ungültigen Bürgerentscheid hatten insbesondere die Freien Wähler im Stadtrat zunächst vergeblich eine Änderung der Bürgerentscheid-Satzung der Stadt gefordert, um eine Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen bei ausreichender zeitlicher Nähe zur Pflicht zu machen. Dies ist etwa in Bochum und Dortmund schon geltendes Recht. Die SPD wollte die im letzten Herbst praktizierte Trennung von Abstimmung und Wahl in der Satzung festschreiben. Erst nach einem Appell der Initiative Mehr Demokratie an die Ratsfraktionen lenkte die SPD auf Betreiben der Grünen am Montag dieser Woche soweit ein, dass sich der Rat weiter von Fall zu Fall für einen Bürgerentscheid an einem Wahltag entscheiden kann. "Eine Abstimmung zusammen mit einer Wahl durchzuführen bleibt also weiter ein Gnadenakt des Rates", bedauerte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Entscheidung des Stadtrates.

Mehr Demokratie hatte die Trennung von Bürgerentscheid und Wahl bereits im letzten Jahr wiederholt kritisiert. Der Verein hatte darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Bürgerentscheiden und Wahlen am gleichen Tag andernorts durchaus Praxis ist. So hatte es etwa in Versmold gleichzeitig mit der Landtagswahl im Mai 2005 ebenfalls einen Bürgerentscheid gegeben. In Bayern fanden zusammen mit der Bundestagswahl 2005 gleich zehn Bürgerentscheide statt.

"In Castrop-Rauxel hat man aus dem im letzten Jahr gemachten Fehler leider nichts gelernt", so Schily. Es sei für die Bürger unzumutbar, binnen weniger Wochen zweimal an die Urne gebeten zu werden. Auch die durch Trennung von Wahl und Abstimmung erhöhten Kosten sprächen dagegen.

 

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