Pressemitteilung

Bürgerbegehren: Thüringen überholt NRW

Mehr Demokratie: Düsseldorfer Landtag soll sich ein Beispiel nehmen

Der Thüringer Landtag hat heute umfassende Reformen der direkten Demokratie im Freistaat beschlossen. Die Verfahren für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden drastisch vereinfacht. Thüringen zieht nach Angaben der Initiative "Mehr Demokratie" damit im Vergleich der Bürgerfreundlichkeit der Demokratieregeln an Nordrhein-Westfalen vorbei und liegt nun an vierter Stelle. NRW rutscht ab auf Platz 6 und befindet sich damit nur noch im Mittelfeld. "An den neuen Regelungen in Thüringen kann sich der Düsseldorfer Landtag ein Beispiel nehmen", erklärte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Die Reform im Freistaat ist Ergebnis eines im vergangenen Jahr von Mehr Demokratie durchgeführten Volksbegehrens. Mehr als 235.000 Bürger hatten für die Vereinfachung der Spielregeln für die kommunale Direktdemokratie unterschrieben. Nach dem heutigen Beschluss des Erfurter Landtags sind in Thüringen anders als in NRW nun auch auch Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erlaubt. Erst im März wieder waren in den Gemeinden Reken und Velen im Kreis Borken zwei Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden, weil sie nach Auffassung der Räte Bauleitplanungsfragen berühren.

 

Die Formulierung eines Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren ist in Thüringen in Zukunft keine Pflicht mehr sondern eine Soll-Regelung. Uneinigkeit über die Folgekosten eines Bürgerbegehrens ist in NRW der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren. "Durch diese Vorschrift wird manipulativen Berechnungen durch die Gemeinden Tür und Tor geöffnet, diese Anforderung an Bürgerbegehren gehört deshalb gestrichen", forderte Slonka.

 

Gesenkt hat der Thüringer Landtag auch die Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid. Bisher war für den Erfolg eines Bürgerbegehrens neben der Mehrheit der Abstimmenden auch die Zustimmung von 20 bis 25 Prozent der Stimmberechtigten nötig. Jetzt wurde dieses Zustimmungsquorum auf 10 bis 15 Prozent je nach Gemeindegröße gesenkt. In Nordrhein-Westfalen liegt diese Hürde einheitlich bei 20 Prozent. Jeder zweite Bürgerentscheid ist wegen Nichterreichens dieses Quorums ungültig. Insbesondere in Großstädten ist das Überspringen der Hürde nahezu unmöglich. "Wir wollen deshalb für NRW ein nach Gemeindegröße gestaffeltes Quorum wie in Bayern und Thüringen", erläuterte Slonka.

 

Bis auf Grüne und Linke lehnen im Düsseldorfer Landtag alle Fraktionen die Forderungen von Mehr Demokratie ab. Dies war bis 2005 jedoch noch anders. In Oppositionszeiten hatten sich auch CDU und FDP etwa für die Streichung von Themenausschlüssen für Bürgerbegehren eingesetzt. In Thüringen tragen auch die Christdemokraten die heute beschlossene Bürgerentscheid-Reform mit.

 

Mehr Informationen:

<link http: www.thueringen.mehr-demokratie.de>Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“

<link>Faire Bürgerentscheide für NRW

Pressesprecher


Jens Mindermann
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