Pressemitteilung

Bürgerbegehren: Stadt Düsseldorf trickst wieder

Mehr Demokratie kritisiert Umgang mit Friedhofsbegehren

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert den Umgang der Düsseldorfer Stadtverwaltung mit dem Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof" als "Trickserei". Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, in seiner morgigen Sitzung das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Begründet wird die Empfehlung mit dem Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bauleitplanungsfragen durch die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung. Dadurch, dass sich das Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks wende, seien auch Bauleitplanungsfragen berührt.

 

Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, das dem Golzheimer Friedhof und einem Künstleratelierhaus vorgelagerte Grundstück, das derzeit als Parkplatz genutzt wird, an die Victoria-Versicherung zu verkaufen. Durch den Verkauf gefährdet die Stadt nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens den Denkmalschutz für den historischen Friedhof und das Atelierhaus. Sie verschärfe zudem die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten. Die Bürgerinitiative fordert deshalb, dass das Grundstück im Besitz der Stadt verbleibt.

 

Die Verwaltung argumentiert, dass das Bürgerbegehren damit "letztlich" auf den zur Bebauung des Grundstücks aufgestellten Bebauungsplan ziele. Zur Begründung zieht die Stadt auch einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu einem ähnlich gelagerten Bürgerbegehren in Minden heran. Hierin hatten die Richter festgelegt, dass ein Bürgerbegehren dann unzulässig sei, wenn es mittelbar auf eine Bauleitplanung gerichtet sei und sich nur in das formelle Gewand einer anderen Frage kleide. Wo hier die Grenze verlaufe, sei jedoch eine Frage des Einzelfalls.

 

"Das OVG-Urteil ist also gerade kein Freibrief zum Abschuss aller möglichen Bürgerbegehren, sondern eine ausdrückliche Aufforderung zur Prüfung jedes einzelnen Begehrens", erläuterte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Rechtslage. Nicht jedes Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines Grundstücks sei automatisch unzulässig.

 

Schon vor knapp zwei Jahren hatte die Stadt Kritik auf sich gezogen, als Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) den inzwischen vollzogenen Verkauf der Stadtwerke-Mehrheit an den Energieversorger EnBW so kurzfristig angesetzt hatte, dass ein hiergegen gestartetes Bürgerbegehren nur zu spät kommen konnte. Weil der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Behandlung des Begehrens im Rat bereits unterzeichnet war, war das Bürgerbegehren seinerzeit für unzulässig erklärt worden.

 

<link>Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof"

<link>Begehren verboten: Themenausschlüsse für Bürgerbegehren

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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