Pressemitteilung

Bürgerbegehren: Kostenfrage macht alle ratlos

Widersprüchliche Aussagen zu Begehren in Emsdetten

Die Notwendigkeit eines Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren bringt erstmals nicht nur die Initiatoren eines solchen Begehrens, sondern auch den Städte- und Gemeindebund als Befürworter dieser Anforderung in die Bredouille. Nachdem der kommunale Spitzenverband dem Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens für den Erhalt des Familienprogramms in Emsdetten zuerst mündlich seinen Segen erteilt hatte, ruderte er nun zurück und erklärt diesen für „nach den gesetzlichen Vorschriften nicht durchführbar“. Landrat und Bürgermeister sind anderer Meinung. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren gestern Abend für unzulässig erklärt.

 

Das von einer Bürgerinitiative und der CDU gestartete Bürgerbegehren fordert die Wiedereinführung des im März von der Ratsmehrheit abgeschafften Familienprogramms der Stadt. Das Programm bestand aus dem „Patengeld“ und der „Kinderzimmerzulage“. Im Rahmen des Patengeldes wurden von der Stadt für jedes Kind zu verschiedenen Geburtstagen insgesamt 1.700 Euro an die Eltern ausgezahlt. Die Kinderzimmerzulage war ein auf fünf Jahre gleichmäßig verteilter Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro für die Neuschaffung eines Kinderzimmers von mindestens 10 Quadratmetern Größe.

 

Zur Deckung der Folgekosten des Bürgerbegehrens wird auf dessen Unterschriftenliste vorgeschlagen, auf die Ausgleichsrücklage der Stadt zurückzugreifen. Die Ausgleichsrücklage ist Bestandteil des Eigenkapitals einer Kommune. Sie wird für den Ausgleich von künftigen Fehlbeträgen gebildet. Nach Angaben der Stadtverwaltung hatte der Städte- und Gemeindebund ihr auf eine Anfrage zu Jahresbeginn bestätigt, dass der Rat ermächtigt sei, zwecks Kostendeckung auf diese Rücklage zuzugreifen. Dies gelte dann auch für Bürgerbegehren. Der kommunale Spitzenverband weist in seiner nun ergangenen Stellungnahme darauf hin, dass zu der Frage, wie der Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren unter den Regeln des Neuen kommunalen Finanzwesens ausgestaltet sein müsse, weder Rechtsprechung noch Literatur existiere. Die Herbeiführung einer Gerichtsentscheidung in der Sache sei daher zu begrüßen.

 

„Dass selbst der Städte- und Gemeindebund mit seiner juristischen Kompetenz hier jetzt nicht mehr weiter weiß, macht die Unsinnigkeit des Kostendeckungsvorschlags besonders deutlich“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die Vorgänge in Emsdetten. Wenn selbst Experten nicht sagen könnten, was ein zulässiger Kostendeckungsvorschlag ist, könnten die Initiatoren von Bürgerbegehren als Laien dies erst recht nicht. „Der Kostendeckungsvorschlag ist im Übrigen schon deshalb absurd, weil er unverbindlich ist und die Wähler beim Bürgerentscheid an keiner Stelle mehr über dessen Inhalt informiert werden“, so Slonka weiter. Sein Verein fordert deshalb, wie etwa in Bayern von Bürgerbegehren keinen Kostendeckungsvorschlag mehr zu verlangen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Familienprogramm in Emsdetten

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
Tel.: 0221 669 665 10
E-Mail: presse.nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Fakten und Argumente