Pressemitteilung

Bürgerbegehren in Iserlohn zu spät dran

Mehr Demokratie kritisiert Einreichungsfrist

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Anlass ist die gestrige Entscheidung des Iserlohner Stadtrates, ein Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer zweiten Gesamtschule wegen Verfristung für unzulässig zu erklären. „Bürgerbegehren ohne tatsächliche Zeitnot per Gesetz Fristen vorzugeben, setzt die direkte Demokratie gegenüber Wahlen zurück. Während die Vertreter der Bürger im Rat ihre eigenen Beschlüsse so lange aufheben können, wie noch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden, haben die Bürger selber hierfür höchstens drei Monate Zeit“, erläutert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser die aus Sicht von Mehr Demokratie unfaire Situation für Bürgerbegehren.

 

In Iserlohn hatte der Rat zwar erst am 3. Juli endgültig beschlossen, im Stadtteil Hennen eine neue Gesamtschule einzurichten, eine Absichtserklärung hierzu aber bereits im Oktober vergangenen Jahres verabschiedet. Laut geltender Rechtsprechung lösen schon solche Grundsatzbeschlüsse die ab Datum des Ratsbeschlusses laufende dreimonatige Sammelfrist für Bürgerbegehren aus. „Die Bürger werden oft aber erst auf eine Entscheidung wirklich aufmerksam, wenn es an deren Umsetzung geht. Dann ist es für ein Bürgerbegehren leider meist zu spät“, bemängelt Trennheuser.

 

Mehr Demokratie fordert deshalb, die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen. Vorbild ist dabei das Bundesland Bayern, das in Sachen direkter Demokratie als vorbildlich gilt. „In Bayern hat es seit Einführung der direkten Demokratie nie Fristen für Bürgerbegehren gegeben und es hat sie auch nie jemand vermisst“, meint Trennheuser. Laut Zahlen von Mehr Demokratie hat der Freistaat mit rund 2.350 Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Ländervergleich mit Abstand die meisten direkt-demokratischen Verfahren. Probleme habe es wegen der fehlenden Frist nie gegeben.

 

In Iserlohn befürwortet eine Ratsmehrheit aus SPD, FDP, Grünen und Linken die Einrichtung einer zweiten Gesamtschule. Der Rückgang der Schülerzahlen mache Maßnahmen zur Sicherung der Schulqualität und angemessene Schulgrößen erforderlich, heißt es zur Begründung. Es seien Antworten zu finden auf das veränderte Schulwahlverhalten und die erhöhten Ansprüche der Elternschaft an Schule. Immer mehr Eltern wünschten für ihr Kind eine weiterführende Schule, die auch den Weg zum Abitur eröffne. Laut einem vom Rat der Stadt Iserlohn in Auftrag gegebenen Gutachten kommen mit der neuen Schule auf die Stadt Investitionskosten in Höhe von 30 Millionen Euro zu. Die Folgekosten belasten den städtischen Haushalt mit rund drei Millionen Euro jährlich, beklagt die "Bürgerinitiative für eine zukunftsfähige Schullandschaft". Dies werde die anderen Schulen und die gesamte Stadt in ein „finanzielles Desaster“ stürzen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen zweite Gesamtschule in Iserlohn

<link>Frist frisst Bürgerbegehren

Pressesprecher


Jens Mindermann
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