Pressemitteilung

Bürgerbegehren endet vor Beginn

Frist frisst geplante direkt-demokratische Initiative in Witten

In Witten ist ein Bürgerbegehren bereits am Ende, bevor es überhaupt begonnen hat. Die Frist für ein angestrebtes Begehren gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans zu einem geplanten Neubau des Verbandsherstellers Draco an der Annener Halde ist schon verstrichen. Nach der Veröffentlichung des im Januar 2013 gefällten Aufstellungsbeschlusses war für die Gegner der Bebauung nur sechs Wochen Zeit, die für ein Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften einzureichen. Die Initiative „Mehr Demokratie“ hält solche Fristen für überflüssig und schädlich.

 

„Wer nicht ständig das Amtsblatt seiner Stadt liest, hat damit gute Chancen, Beschlüsse zu Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen und damit auch den knappen Zeitkorridor für ein Bürgerbegehren zu verpassen“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Die Initiative L(i)ebenswertes Annen, die Gemeinschaft Annener Gewerbetreibender und die Wittener Bürgergemeinschaft bemängeln, dass zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch gar keine konkreten Baupläne vorgelegen hätten.

 

„Mit dem Aufstellungsbeschluss muss eine Stadt neben der Flächenbegrenzung keinerlei inhaltliche Vorgabe verbinden, so dass die genaue Planung bei Ablauf der Frist noch völlig unklar ist“, erläutert Trennheuser. Das zwinge Anwohner gegebenenfalls zu „Bürgerbegehren auf Verdacht“ und treibe die Bevölkerung frühzeitig in den Totalwiderstand. Mehr Demokratie fordert deshalb die Streichung der Fristen für Bürgerbegehren. Außerdem sollen die Möglichkeiten der direkten Demokratie auch bei der Änderung oder Ergänzung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen genutzt werden können.

 

Erst in der vergangenen Woche war in Bornheim ein Bürgerbegehren indirekt durch die Frist zu Fall gebracht worden. Der Stadtrat hatte ein Begehren gegen den Verkauf von Grundstücken im Stadtteil Roisdorf für unzulässig erklärt, weil es sich laut einem Rechtsgutachten gegen die Bauleitplanung richtet, die eine Erweiterung des Roisdorfer Einkaufszentrums vorsieht. Hier war die Frist für ein Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluss ebenfalls bereits abgelaufen, so dass die Initiatoren des Begehrens einen Ausweg in der Thematisierung des Grundstücksverkaufs suchten.

 

„Ohne die Frist und die enge Begrenzung der direkten Demokratie bei Stadtentwicklungsfragen wären solche Umgehungsbegehren gar nicht notwendig“, sagt Trennheuser. Mehr Demokratie fordert deshalb den Landtag auf, die Spielräume für Bürgerbegehren in NRW zu erweitern.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Themenausschlüsse - Begehren verboten
  • <link>Frist frisst Bürgerbegehren
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