Pressemitteilung

Bürgerbegehren dürfen nicht auf den Hund kommen

Geplante Initiative zu Hundesteuer in Hagen unzulässig

In Nordrhein-Westfalen dürfen Bürgerbegehren nicht auf den Hund kommen. Das gilt zumindest, wenn es um die Besteuerung der Vierbeiner geht. In Hagen wollen Bürger mit den Mitteln der direkten Demokratie gegen die seit Anfang Januar geltende Erhöhung der Hundesteuer vorgehen. Jetzt mussten sie sich von der Stadt erklären lassen, dass das nicht geht. Die Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren zu kommunalen Steuern und Abgaben aus. Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert das.

 

„Die Parlamente haben den Königen einst das Haushaltsrecht abgetrotzt, sie sollten es aber nicht für sich behalten“, meint Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Das weit verbreitete Misstrauen in die Finanzkompetenz der Bürger bestehe zu Unrecht. „Untersuchungen zur direkten Demokratie in der Schweiz zeigen, dass die Wähler sich bei Volksabstimmungen über Finanzfragen verantwortungsbewusst verhalten, wenn sie über die Höhe von Steuern oder die Finanzierung von Großprojekten abstimmen“, erklärt Trennheuser.

 

Auch in Nordrhein-Westfalen wird über die Frage diskutiert, ob die Bürger über die Verwendung ihrer Steuern selber entscheiden können sollen. Die im vergangenen Sommer eingesetzte Verfassungskommission des Landtags soll prüfen, ob es sinnvoll ist, das Finanztabu für Volksbegehren auf Landesebene aufzuheben. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte sich bei einer Veranstaltung im Dezember in Bonn für Volksabstimmungen über Finanzfragen ausgesprochen. Es helfe ungemein, die Menschen zu fragen, ob sie die von ihnen gewünschten staatlichen Leistungen auch bezahlen wollen.

 

„Wenn der oberste Finanzchef des Landes sich das für die Landesebene vorstellen kann, sollte auf kommunaler Ebene erst recht nichts dagegen sprechen“, meint Trennheuser. Er verweist dabei auch darauf, dass Bürgerentscheide über Steuern und Abgaben etwa in Bayern schon seit 1995 möglich sind. „Keine einzige bayerische Gemeinde ist dadurch ruiniert worden“, weiß der Geschäftsführer.

 

Die Hundesteuer-Initiative in Hagen ist nicht der einzige ins Leere laufende Versuch eines Bürgerbegehrens zu kommunalen Finanzen. In Heiligenhaus wollten Sportvereine im vergangenen Jahr ein Bürgerbegehren gegen die Erhebung von Nutzungsgebühren für Sportanlagen initiieren. Nach der Belehrung über die Unzulässigkeit eines solchen Begehrens wurde das Ziel auf diesem Weg nicht weiter verfolgt.

 

Mehr Informationen: <link>Themenausschlüsse - Begehren verboten

Pressesprecher


Jens Mindermann
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