Pressemitteilung

Bürgerbefragung zu Godorfer Hafen angekündigt

Mehr Demokratie: Mit Abstimmungsquorum droht Scheitern

Die Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt den Vorstoß der SPD zur Durchführung einer Bürgerbefragung über den Ausbau des Godorfer Hafens in Köln. Gleichzeitig warnt der Verein aber vor einem Scheitern durch die geplante Abstimmungshürde. Der Rat soll sich an das Ergebnis nur dann gebunden fühlen, wenn mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten für oder gegen den Hafenausbau stimmen.

 

„Bei rund 90 Prozent aller Bürgerentscheide in NRW wurde dieses Quorum nicht erreicht“, erläuterte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Passiere dies auch in Köln, bleibe die Hafenfrage weiter ungelöst und für die Bürger nur weiterer Politikverdruss. „Ein Quorum ist bei Bürgerbefragungen nicht vorgeschrieben und deshalb auch nicht nötig“, so Slonka. Der Rat solle die Mehrheit der Abstimmenden entscheiden lassen, wie das bei Wahlen ja auch üblich sei. „Selbst die Landesregierung hat die Problematik des Quorums erkannt und will für große Städte deshalb eine Senkung auf zehn Prozent der Stimmberechtigten“, verweist der Geschäftsführer auf eine geplante Gesetzesinitiative von SPD und Grünen im Landtag.

 

Der Kampf um den Godorfer Hafen wird seit Jahrzehnten geführt. Nach Ansicht von CDU und SPD bietet ein Ausbau wirtschaftliche Vorteile und neue Arbeitsplätze. Umweltschützer befürchten die Zerstörung der dortigen Rheinaue und des Naturschutzgebietes Sürther Aue. Dieses etwa 700 Meter lange und 270 Meter breite Naturschutzgebiet sei ein Refugium für viele seltene Pflanzen und Tiere.

 

2007 hatte die "Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen" ein Bürgerbegehren gegen den Hafenausbau gestartet. Die von mehr als 31.000 Kölnern unterzeichnete Initiative war aber für unzulässig erklärt worden, weil die Thematik des Begehrens sich auf eine Angelegenheit beziehe, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei.

 

Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht Köln nach Klagen von Anwohnern den Hafenausbau vorerst gestoppt. Nach Auffassung des Gerichts war der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, weil die beklagte Bezirksregierung Köln für einen wesentlichen Teil der notwendigen Genehmigungen nicht zuständig war. Im Rahmen des für die Errichtung des neuen Hafenbeckens erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hatte die Bezirksregierung auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche, immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Erlaubnisse zur Herstellung aller Hafeneinrichtungen erteilt. Für die Erteilung der notwendigen baurechtlichen Erlaubnisse wäre jedoch die Stadt Köln zuständig gewesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Ausbaustopp im Juli 2010 bestätigt und eine Beschwerde der Bezirksregierung Köln verworfen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren gegen Ausbau des Godorfer Hafens

<link>Die Abstimmungshürde - ein Großstadtkiller

Pressesprecher


Jens Mindermann
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