Pressemitteilung

Bürger sollen auch per Abstimmung haushalten

Mehr Demokratie: Bürgerhaushalt allein nicht ausreichend

Die Initiative "Mehr Demokratie" begrüßt die Aufstellung eines Bürgerhaushalts in Köln, hält dieses Beteiligungsverfahrens aber für nicht ausreichend.

 

Von heute bis zum 19. November können sich die Bürger der Domstadt an der Planung der städtischen Finanzen beteiligen. Konkret beraten werden soll über die Aufgabenbereiche Straßen, Wege, Plätze sowie Grünflächen und Sport. Die Bürger können hierzu eigene Vorschläge machen. Der Rat prüft und entscheidet dann, welche Vorschläge umgesetzt werden. Köln ist nach Informationen von Mehr Demokratie die 10. NRW-Kommune, die ihre Bürger auf diese Weise an der Haushaltsplanung beteiligt.

 

"Es ist zu begrüßen, dass die Aufstellung des Kölner Haushalts für die Bürger durchsichtiger gemacht wird und diese eigene Vorschläge einbringen können, es fehlt aber weiter das Letztentscheidungsrecht der Wähler über wichtige Stadtentwicklungsfragen", kritisierte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Gerade in Nordrhein-Westfalen seien solche Themen leider vom Bürgerentscheid ausgeschlossen. Schily nannte als Beispiel den Bau einer neuen U-Bahnstrecke in Köln. "Inzwischen explodieren die Kosten, aber die Bürger konnten nicht darüber entscheiden, ob und wie die Strecke gebaut werden soll". Wegen der umfangreichen Themenausschlüsse für Bürgerbegehren in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung sei ein Begehren zu diesem Thema nicht zulässig.

 

Der Geschäftsführer verwies auf die Schweiz, wo in vielen Kommunen Ausgaben ab einer gewissen Höhe obligatorisch den Wählern zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. "Die Bürger betätigen sich dort oft als Schuldenbremse, indem sie Investitionen ablehnen, die sich ihre Kommune ihrer Ansicht nach nicht leisten kann", erläuterte Schily die positiven Folgen solcher Abstimmungen. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen liegen die Ausgaben in Schweizer Städten und Gemeinden mit einem solchen Finanzreferendum im Schnitt pro Kopf um 20 Prozent niedriger als in eidgenössischen Kommunen ohne solche Abstimmungen.

 

Anders als in der Schweiz sind die Bürgerrechte in Deutschland im Finanzbereich aber sehr eingeschränkt. So sind in NRW etwa auch Bürgerbegehren zu kommunalen Abgaben wie etwa den Müllgebühren unzulässig, während diese in Bayern als Vorzeigebundesland der direkten Demokratie in Deutschland erlaubt sind. Mehr Demokratie fordert, solche Themenausschlüsse aus der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung zu streichen.

 

<link>Info: Themenausschlüsse für Bürgerbegehren

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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