„Die Abstimmungsbeteiligung in Verl war fast drei Mal so hoch wie in Bad Salzuflen. Es liegt auf der Hand, dass das auf die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen zurückzuführen ist. Andere Kommunen sollten sich ein Beispiel an Verl nehmen und zukünftig die Abstimmungsunterlagen auch automatisch an alle Wahlberechtigten versenden“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Köln.
Der Bürgerentscheid in Bad Salzuflen geht auf ein erfolgreiches Bürgerbegehren zurück. Das Begehren richtet sich gegen eine Entscheidung des Stadtrates, die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, die Grundschulstandorte Wasserfuhr und Kirchplatz als eigenständige Grundschulen zu erhalten und die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule aufzugeben?“. Der Bürgerentscheid ist bereits der fünfte Entscheid in diesem Jahr, der am Zustimmungsquorum gescheitert ist. Dieses besagt, dass ein Bürgerentscheid nur gültig ist, wenn ein bestimmter Anteil der Abstimmungsberechtigten dem Begehren zustimmt. „In NRW scheitert fast die Hälfte aller Bürgerentscheide am Zustimmungsquorum. Am Ende setzen sich dann faktisch die durch, die einer Abstimmung fernbleiben. Das Zustimmungsquorum schafft somit einen Anreiz, einer Abstimmung fernbleiben und sollte deshalb abgeschafft werden“, so Wölfel weiter.
Der Stadtrat der Stadt Verl hatte sich Ende Oktober einstimmig für einen Ratsbürgerentscheid zur Frage nach einer Bewerbung zur Landesgartenschau ausgesprochen. Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll sich die Stadt Verl um die Durchführung der Landesgartenschau 2029 beim Land Nordrhein-Westfalen bewerben?“.
Hintergrund
Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgehalten. Ende September 2023 aktualisierte Verl seine Satzung, sodass Bürgerentscheide als reine Briefwahl durchgeführt werden, Briefwahlunterlagen aber nicht extra beantragt werden müssen, sondern automatisch verschickt werden. Das Abstimmungsheft, in dem die Positionen der Ratsfraktionen und des Bürgermeisters zur Abstimmungsfrage abgebildet sind, wird ebenfalls automatisch verschickt.
Immer mehr Kommunen in NRW setzen auf die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen. So wurden beispielsweise in diesem Jahr allein die Bürgerentscheide in Engelskirchen, Siegen, Herten, Welver und Nümbrecht als reine Briefwahl durchgeführt und alle Abstimmungsberechtigten mussten die Unterlagen nicht erst beantragen. Die Beteiligung bei dem Nümbrechter Bürgerentscheid, der nachträglich aus anderen Gründen als Bürgerbefragung gewertet wurde, lag mit 56 Prozent überdurchschnittlich hoch und sogar über der Beteiligung bei der letzten Landtagswahl in NRW. In Herten nutzen 34 Prozent der Abstimmungsberechtigten ihr Stimmrecht, in Welver lag die Beteiligung bei knapp 40 Prozent, in Engelskirchen bei 46 Prozent und in Siegen stimmten 35 Prozent der Bürger ab. Die durchschnittliche Beteiligung bei Bürgerentscheiden in NRW liegt bei 32 Prozent.
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