Pressemitteilung

Bochumer Bürgerentscheid macht keine Schule

Schulabstimmung ungültig, auch Begehren in Ense "unecht" gescheitert

Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Bochum ist ungültig. Zwar votierten 70,6 Prozent der Abstimmenden für ein Bürgerbegehren gegen die Zusammenlegung von zwei Schulen, jedoch erreichte das Begehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Damit bleibt die Abstimmung folgenlos. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 13,2 Prozent.

 

Der Bochumer Stadtrat hatte im Dezember die Zusammenlegung des Gymnasiums am Ostring mit der Albert-Einstein-Schule in einem Neubau zum Schuljahr 2010/11 beschlossen. Hierdurch soll am Ostring für das dort geplante Justizzentrum mehr Platz geschaffen werden. Die Stadtverwaltung begründet die Schulzusammenlegung auch mit abnehmenden Schülerzahlen.

 

Eine Bürgerinitiative hatte gegen die Zusammenlegung ein Bürgerbegehren gestartet. Das Gymnasium am Ostring biete als einzige Bochumer Schule ein spezielles Ausbildungsprogramm zusammen mit altsprachlichen Fächern an, die einen bevorzugten Standort in der Innenstadt geradezu brauchten, so die Initiatoren. Gerade die Universitätsstadt Bochum mit ihrem hohen Anteil an Studenten, Hochschullehrern und Professoren könne auf eine humanistische Schulausbildung nicht verzichten.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisierte die hohe Abstimmungshürde für Bürgerbegehren in NRW. Die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in Bochum seien durch das Quorum verzerrt worden. "Aus Gesprächen mit Passanten bei einer Aktion in Bochum diese Woche wissen wir aus erster Hand, dass nicht wenige Gegner des Bürgerbegehrens heute Zuhause geblieben sind, weil sie damit gerechnet haben, dass das Quorum das Begehren zu Fall bringt", erklärte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Sein Verein fordert eine Senkung der Abstimmungshürde insbesondere in großen Städten. So soll in einer Stadt von der Größe Bochums die Beteiligung von 10 Prozent der Stimmberechtigten am Bürgerentscheid für dessen Gültigkeit ausreichen.

 

Auch in der Gemeinde Ense bei Soest scheiterte ein Bürgerbegehren "unecht". Hier sprachen sich am Sonntag 75,1 Prozent der Wähler gegen den Verkauf eines ehemaligen Bahnhofsgeländes an den Betreiber einer Discount-Kette aus, der dort eine neue Filiale errichten will. Die Abstimmungsbeteiligung war mit 18,8 Prozent für das Erreichen des Quorums allerdings zu niedrig.

 

Keinen Erfolg verbuchen konnte das erste Ratsbegehren in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Im niederrheinischen Weeze lehnten 66,8 Prozent der Abstimmenden in einem Ratsbürgerentscheid den Umbau des Rathauses nach den Plänen von Verwaltung und CDU-Ratsmehrheit ab. Der Ratsbürgerentscheid war auf Initiative des Gemeinderates nach einem unzulässigen Bürgerbegehren zum Thema zustande gekommen.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürger- und Ratsbegehren 2008

<link>Die Abstimmungshürde - Hohe Hürde zum Erfolg

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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