Pressemitteilung

Bauleitplanung nichts für Bürger

Bürgerbegehren für "Pastors Büschken" in Velen für unzulässig erklärt

Bereits zum zweiten Mal in diesem Monat wurde in Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbegehren für den Erhalt von Grünflächen für unzulässig erklärt. Am Montag hat der Rat der Gemeinde Velen eine Initiative für den Erhalt der Anlage "Pastors Büschken" auf diese Weise gestoppt. Bereits am 11. März war in Reken ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung landwirtschaftlicher Nutzfläche für unzulässig erklärt worden.

 

In beiden Fällen lautete die Unzulässigkeitsbegründung, dass die Bürgerbegehren sich auf Bauleitplanungsfragen bezögen. In Nordrhein-Westfalen sind Begehren über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch die Gemeindeordnung ausgeschlossen.

 

Der Velener Rat hatte im Oktober vergangenen Jahres die Überplanung des Gebietes "Pastors Busch" beschlossen. Dazu gehört die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich. Seit 1986 wies er das Areal in Velens Ortskern als Park- und Grünfläche aus. Daraus soll nun eine gewerbliche Baufläche werden.

 

Durch die Überplanung möchte die Gemeinde Velens größtem Arbeitgeber, dem Polymer-Hersteller Rehau, Möglichkeiten zur Erweiterung geben. Das Unternehmen stoße flächenmäßig an seine Grenzen, das eigene Grundstück samt Hallen sei ausgenutzt. Eine weitere Betriebsvergrößerung sei aus unternehmerischer Sicht zur Standortsicherung in naher Zukunft unvermeidbar.

 

Gegen die Umsetzung dieser Pläne hat sich eine Bürgerinitiative gegründet. Produzierendes Gewerbe gehört nach ihrer Ansicht in ein Industriegebiet und nicht an einen Standort 150 Meter von der Ortskirche entfernt. Die "grüne Oase" Pastors Büschken müsse als über 100 Jahre alter Mischwaldbestand erhalten werden. Anfang März hatte die Initiative 1.855 gültige Unterschriften für ihr Begehren an den Bürgermeister der Gemeinde übergeben. Diese sind nach Auffassung der Ratsmehrheit nun wertlos.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat ihre Kritik an den Themenausschlüssen für Bürgerbegehren in NRW erneuert. "Die Politik traut den Bürgern bei wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen nicht über den Weg", kritisierte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Es gebe lediglich ein Recht auf Anhörung, aber nicht auf eine eigenständige Entscheidung aller Wähler. "Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen dabei, dass sich die Qualität stadtentwicklungspolitischer Entscheidungsprozesse verbessert, wenn Bürgerentscheide hierüber möglich sind und die Einwände der Bürger deshalb ernster genommen werden", erläuterte Slonka. Sein Verein fordert deshalb die Kürzung des Themenausschlusskatalogs für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für "Pastors Büschken"

<link>Themenausschlüsse – Begehren verboten

Pressesprecher


Jens Mindermann
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