In dem Lobby- bzw. Transparenzregister sollen Organisationen und Vereine eingetragen werden, die ihre Interessen gegenüber dem Landtag, Fraktionen, Abgeordneten, der Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder vertreten. Außerdem soll das Register einen sogenannten „legislativen Fußabdruck“ enthalten. Damit wird kenntlich gemacht, welche Akteure an der Entstehung von Gesetzesentwürfen mitgearbeitet haben. Bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten sieht der Gesetzentwurf Sanktionen vor. Reichweite und Verbindlichkeit seien laut Wölfel wichtig für die Wirksamkeit eines Lobbyregisters. Deshalb brauche NRW ein vergleichbar verpflichtendes Lobbyregister mit legislativem Fußabdruck und ohne wesentliche Ausnahmen von den Veröffentlichungspflichten.
Dem Bündnis „NRW blickt durch“ gehören der Bund der Steuerzahler NRW, Transparency International Deutschland, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Mehr Demokratie NRW an. Das übergeordnete Ziel des Bündnisses ist die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes in NRW nach dem Vorbild anderer Bundesländer wie Hamburg oder Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen:
1. https://www.nrw-blickt-durch.de/