Pressemitteilung

Badbegehren in Pulheim geht baden

Mehr Demokratie kritisiert Einreichungsfrist

In Nordrhein-Westfalen ist erneut ein Bürgerbegehren wegen Überschreitens der Einreichungsfrist für unzulässig erklärt worden. Der Rat der Stadt Pulheim hat gestern eine Initiative für den Erhalt des Hallenbades im Zentralort gestoppt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass sich das Begehren gegen eine Grundsatzentscheidung für einen Badneubau aus dem Jahre 2008 beziehe. Die dreimonatige Einreichungsfrist sei damit längst verstrichen. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert die Abschaffung dieser Frist.

 

„Es kommt immer wieder vor, dass Räte unbeachtet Grundsatzbeschlüsse fassen, die danach jahrelang in einer Schublade liegen, um dann endlich umgesetzt zu werden. Wenn Bürger sich dann wehren wollen, ist es zu spät“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Aus seiner Sicht gibt es keinen Grund, Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse zeitlich enge Grenzen zu setzen. „Solange noch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden, sollten die Bürger Entscheidungen der Räte wieder aufheben können“, fordert Trennheuser.

 

Nach Meinung des Geschäftsführers provoziert die knappe Einreichungsfrist sogar unnötig Bürgerbegehren, weil den Bürgern damit keine Zeit mehr bleibe, Ratsbeschlüsse etwa durch Gespräche mit Ratsmitgliedern, Demonstrationen oder andere Aktionen zurückzuholen. „Dadurch werden die Fronten unnötig schnell verhärtet und beide Seiten rücken nicht mehr von ihren Positionen ab“, so Trennheuser. Das erschwere das Finden von Kompromissen.

 

Das Bürgerbegehren in Pulheim wendet sich gegen den Neubau eines Hallenbades im Stadtteil Stommeln. Das Bad im Zentralort soll dafür geschlossen werden. Die Ratsmehrheit begründete ihre Entscheidung damit, dass ein Neubau auf dem Nachbargrundstück des Bades im Zentralort aus Platzgründen nicht möglich sei. Außerdem seien für Abbruch und Neubau etwa zwei Jahre erforderlich. In dieser Zeit sei ein Schwimmangebot weder für Schulen und Vereine, noch für die Bevölkerung möglich. Der in absehbarer Zeit erforderliche Sanierungsbedarf des Freibades in Stommeln soll mit dem Neubau aufgefangen und der Standort langfristig gesichert werden.

 

Die Interessengemeinschaft Hallenbad Pulheim argumentiert, dass im Zentralort etwa die Hälfte aller Einwohner lebe. Das Hallenbad liege im Sportzentrum in unmittelbarer Nähe von drei Schulen mit etwa 2.500 Schülern. Der dortige Standort sei deshalb ideal. Das Hallenbadgelände im Zentralort sei ausreichend groß um ein Hallenbad bei gleichzeitigem Weiterbetrieb des alten Hallenbades neu zu errichten.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerbegehren für Hallenbad im Zentralort Pulheim
  • <link>Frist frisst Bürgerbegehren
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