Stichwahlen für Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gab es in insgesamt 116 Städten und Gemeinden. Dabei setzte sich in 29 Fällen der Kandidat durch, der zunächst im ersten Wahlgang unterlag. Kandidaten von SPD und Grünen gingen häufiger als Sieger aus Stichwahlen hervor als die der anderen Parteien. So machte in 11 Fällen ein SPD-Kandidat das Rennen, dicht gefolgt von den Grünen mit insgesamt 8 Stichwahlsiegen. CDU und FDP gewannen in 2 beziehungsweise 1 Kommune die Stichwahl. In insgesamt 11 Kreisen gab es Stichwahlen für die Landratswahl. Dabei setzte sich in zwei Fällen der Kandidat durch, der im ersten Wahlgang unterlag. Die Wahlbeteiligung hat zwischen den beiden Wahlgängen im Durchschnitt leicht abgenommen.
Bei der Rangfolgewahl machen Wähler nicht nur ein Kreuz bei ihrem bevorzugten Kandidaten, sondern können Präferenzen für den Fall angeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer demokratischer Legitimation zu ermitteln.
Die Rangfolgewahl ist besonders im angelächsischen Raum verbreitet. Sie findet etwa Anwendung bei der Wahl des australischen Repräsentantenhauses, bei Oberhaus-Wahlen in Großbritannien und bei den irischen Parlamentswahlen.
Pressemitteilung
Auswertung der Kommunalwahl ergibt: Stichwahl lohnt sich!
Pressesprecherin
Ina Poppelreuter
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