Pressemitteilung

40.000 Unterschriften zählen nicht

Unzulässigkeitsbeschluss für Bielefelder Bürgerbegehren kritisiert

Rund 40.000 Unterschriften für den Erhalt von fünf Grundschulen zählen in Bielefeld rein rechtlich nichts. Der Rat der Stadt hat trotz dieser breiten Unterstützung am Donnerstag ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, mit dem die Schließung der Schulen verhindert werden sollte.

 

Das Bürgerbegehren enge die Stadt zu sehr in ihrer Planung ein, weil die Eltern eine Bestandsgarantie für alle Grundschulen forderten, hieß es zur Begründung. Eine angemessene Schulgröße sei im Grundschulbereich aber eine Schule mit mindestens je zwei Parallelklassen pro Jahrgang, die jeweils mindestens 24 Schülerinnen und Schüler habe.

 

Auch den Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens hält der Rat nicht für tragfähig. Die Unterschriftenliste informiere die Unterzeichner nicht darüber, dass der gewählte Kostenansatz sich auf die Schließung von fünf Grundschulen bezieht, bei einem Erhalt aller Grundschulen aber auch höher ausfallen könnte. Außerdem werde der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zur Finanzierung des Schulerhalts durch den Verzicht auf das Technische Rathaus auf eine Summe von 26,5 Millionen Euro zurückgegriffen werden könne. Tatsächlich stehe die Summe aber nicht zur Finanzierung der Schulen zur Verfügung, weil der vom Bürgerbegehren geforderte Bauverzicht eine Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude zur Folge habe.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert diese Unzulässigkeitsbegründung. Der Verein teilt dabei die Rechtsauffassung der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs, laut deren Gutachten das Bürgerbegehren zulässig ist. „Dass ein Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag für den Erhalt von Schulen machen soll, deren Schließung gar nicht ansteht, ist absurd“, sagte Landesgeschäftsührer Alexander Slonka am Freitag in Köln. Zur Deckung der Kosten des Grundschul-Erhalts hätten die Initiatoren des Begehrens Vorschläge mit einem Volumen von über 40 Millionen Euro gemacht. Dass angesichts eines derart großen Sparpotenzials die Schulerhalt-Kosten von 1,5 Millionen Euro gedeckt werden könnten, habe auch die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage für den Rat nicht bestritten. „Die Klassenstärke von 24 Schülern stellt außerdem einen Soll-Wert dar, der anders als von der Verwaltung behauptet durchaus unterschritten werden darf“, so Slonka weiter.

 

Laut Mehr Demokratie ist die Uneinigkeit über die tatsächlichen Folgekosten eines Bürgerbegehrens in NRW der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren. „Zutreffende Folgekosten lassen sich im Vorhinein tatsächlich aber gar nicht beziffern, weshalb diese Zulässigkeitsbedingung aus der Gemeideordnung gestrichen werden sollte“, forderte Slonka.

 

Trotz des gestrigen Ratsbeschlusses bleiben die fünf umstrittenen Grundschulen aber zunächst erhalten. Denn bereits am 25. Oktober hatte Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Schließung der Schulen aufgeschoben sei. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will bis bis zum Sommer nächsten Jahres die "Mängel in der Kommunikation" ausräumen und die Bürger in den "Diskussionsprozess einbinden".

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Erhalt von Grundschulen

<link kostendeckung>Das liebe Geld - Was kostet das Bürgerbegehren?

Pressesprecher


Jens Mindermann
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