Pressemitteilung

200. Bürgerentscheid in NRW

Mehr Demokratie: Abstimmungsverfahren nicht jubiläumswürdig

Fast 20 Jahre nach Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene findet in NRW jetzt der 200. Bürgerentscheid statt. In Bedburg-Hau verschickt die Stadtverwaltung ab heute die Benachrichtigungen zum Bürgerentscheid über die geplante Umgestaltung des Klosterplatzes. Bis zum 25. September können die Bürger ihre Stimme nur per Brief und nicht an der Urne abgeben.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ findet dieses Verfahren „nicht jubiläumswürdig“. „Die geheime Abstimmung ist nur im Stimmlokal wirklich gewährleistet. Bei Wahlen ist die Stimmabgabe berechtigterweise per Brief nur als Ausnahmefall gedacht. Die Urnenabstimmung sollte deshalb auch bei Bürgerentscheiden eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Unlogisch erscheint Trennheuser dabei auch, dass die Briefabstimmungsunterlagen von den Abstimmungswilligen extra angefordert werden müssen, obwohl andere Wege der Stimmabgabe nicht vorhanden sind. „Wenn die Gemeinde schon keine Urnenabstimmung anbietet, sollte sie die Stimmzettel zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung versenden“, meint der Geschäftsführer.

 

Beim Bürgerentscheid geht es um einen Beschluss des Gemeinderates, der im März entschieden hatte, den Dorfplatz im Gemeindezentrum mit einem Parkplatz zu überbauen. Die Fläche wird derzeit noch von einer parkähnlichen Grünanlage eingenommen.

 

Die neuen Parkplätze seien zur Entwicklung des Gemeindezentrums notwendig, argumentiert die Gemeinde. Bereits jetzt gebe es Parkdruck. Bald würden auch noch zwei weitere Mehrfamilienhäuser gebaut, die auch zusätzliche Parkflächen benötigten. Die Natur bekomme durch Neuanpflanzungen doppelt so viel zurück, wie ihr genommen werde.

 

Die Interessengemeinschaft zum Erhalt der Grünfläche kritisiert, dass keine Alternativen zur Überbauung geprüft worden seien. Im Gemeindezentrum stünden bereits 330 Parkplätze zur Verfügung. Ein Teil dieser Parkplätze werde kaum genutzt. Fußgängern und Radfahrern drohe eine Verschlechterung der Verkehrssituation.

 

In den 199 seit 1994 durchgeführten Bürgerentscheiden waren 69 Bürger- und ein Ratsbegehren erfolgreich, 27 Bürger- und zehn Ratsbegehren wurden abgelehnt. 92 Abstimmungen waren ungültig, weil die vorgeschriebene Mindestzustimmung zur jeweiligen Abstimmungsvorlage nicht erzielt wurde. Offizieller Geburtstag des kommunalen Bürgerentscheids in NRW ist der 17. Oktober.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerentscheid über Umgestaltung des Klosterplatzes in Bedburg-Hau
  • <link>Faire Regeln für Bürgerentscheide
  • Pressesprecher


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