Pressemitteilung

20 Bürgerentscheide in Bayern am Sonntag

Mehr Abstimmungen an einem Tag als in NRW in einem Jahr

In Bayern finden am Sonntag zusammen mit der Landtagswahl 20 kommunale Bürgerentscheide statt. "Damit gibt es dort an einem Tag mehr Abstimmungen als in Nordrhein-Westfalen in einem ganzen Jahr", stellt Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr Demokratie" fest.

 

Die Themen der Bürgerentscheide sind vielfältig. So entscheiden die Bürger von Landshut über die Erweiterung ihres Flughafens. In der Gemeinde Münster geht es um die Errichtung eines Solarparks, in Reichertshofen um die Erweiterung eines Gewerbegebiets. Der Rat der Gemeinde Rimsting bei Rosenheim will sich per Ratsbürgerentscheid Rückhalt für seine ablehnende Haltung gegenüber neuen Mobilfunkmasten holen. Wie hoch Windkraftanlagen gebaut werden dürfen ist Thema des Bürgerentscheids in Langenaltheim. Und in Bernau, Schwanstetten und Uffenheim entscheiden die Wähler über die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.

 

"Das traurige ist, dass 19 dieser 20 Bürgerentscheide in NRW gar nicht zulässig wären", ärgert sich Slonka. In den meisten Fällen sei das Thema von vorneherein dem Zugriff der Bürger entzogen, in einem Fall hätte das zur Abstimmung stehende Bürgerbegehren die Einreichungsfrist verpasst.

 

Bürgerentscheide über den Ausbau von Flughäfen, die Erweiterung von Gewerbegebieten oder die Ansiedlung von Supermärkten sind zwischen Rhein und Weser ebenso nicht möglich wie Abstimmungen über Mobilfunkmasten oder Windräder. Grund ist der umfangreiche Themenausschlusskatalog für Bürger- und Ratsbegehren in der Gemeindeordnung. Dieser verbietet Bürgerbegehren, die in Bauleitplanungsfragen eingreifen wollen. Diese sind immer dann berührt, wenn Flächen für Gewerbe- oder Einzelhandelsbetriebe ausgewiesen werden sollen. Auch zu Angelegenheiten, die etwa im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines ähnlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden sind, können keine Bürgerbegehren gestartet werden. Ebenso dürfen Räte hierzu keinen Ratsbürgerentscheid ansetzen.

 

"Ausgerechnet bei den wichtigsten kommunalpolitischen Entscheidungen dürfen die Bürger in NRW nicht mitreden", kritisiert Slonka. In Bayern falle hingegen jedes dritte Bürgerbegehren in einen der in NRW vom Bürgerentscheid ausgeschlossenen Themenbereiche. "Wer will, dass die Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht weniger zu sagen haben als die Bayern, sollte sich bei den bundesweit vorbildlichen dortigen Bürgerentscheid-Regeln einiges abgucken", regt Slonka an. Die stark ausgeprägte direkte Demokratie habe dem Freistaat bisher nur genutzt.

 

Mehr Informationen: <link>Themenausschlüsse - Begehren verboten

Pressesprecher


Jens Mindermann
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