Vorziehen der Kommunalwahl verfassungswidrig?

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat am 5. März bekannt gegeben, dass die nächste Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl am 7. Juni 2009 stattfinden soll. Begründet wird dies mit einer hierdurch zu erwartenden höheren Wahlbeteiligung für beide Wahlen. Außerdem würden die Kosten der Kommunen für die Organisation von Wahlen gesenkt. Um das Vorziehen der Kommunalwahl zu ermöglichen, muss jedoch zunächst das Kommunalwahlgesetz geändert werden.

 

Die Grünen halten das Vorziehen der Kommunalwahl für verfassungswidrig. Die jetzigen Bürgermeister und Räte seien bis Ende Oktober 2009 gewählt. Im Juni neu gewählte Bürgermeister und Räte müssten deshalb fünf Monate bis zum Amtsantritt warten. Dies sei eine unzulässige Dehnung. Bisher muss sich der Rat nach einer Wahl innerhalb von vier Wochen konstituieren. Die Grünen wollen deshalb Verfassungsklage gegen das Vorziehen der Kommunalwahl einlegen.

 

Pressemitteilung

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