"Volksabstimmungen sind wichtig"

Der Schweizer Historiker und Politikwissenschaftler Claude Longchamp beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Analyse der direkten Demokratie, vor allem auf das Verhalten der Bürger bei Sachentscheidungen, auf die gesellschaftlichen und politischen Einflüsse auf die Meinungsbildung sowie auf die massenmediale Kommunikation in der Politik. Wir haben ihn zum Potenzial der direkten Demokratie in NRW und ganz Deutschland befragt.

Claude Longchamp © Claude Longchamp

Mehr Demokratie: Herr Longchamp, bei einer Expertentagung in Bayern haben Sie Deutschland jüngst zu mehr direkter Demokratie geraten. Sind wir reif für bundesweite Volksentscheide?

Claude Longchamp: Das Grundgesetz lässt die Möglichkeit zu. Die Erfahrungen damit sind gering. Seit den 90er Jahren aber zunehmend. Den Prozess sollte man beschleunigen.

Die Einführung von Volksentscheidungen will gut überlegt sein. Empfehlenswert ist ein schrittweises Vorgehen von unten, beginnend in den Städten und Gemeinden, dann in den Ländern und schließlich im Bund. Schrittweise meint, dass man nicht alle Instrumente auf einmal realisieren sollte.

Bezogen auf die Schweiz: Die Volksinitiative wurde 1845 erstmals diskutiert, in den 1860er Jahren in fast allen Kantonen realisiert. Auf Bundesebene folgte sie 1891. Das war ein Prozess von knapp 50 Jahren. Die Ausgestaltung hat man danach mehrfach geändert, und auch heute gibt es immer wieder Diskussionen zum Verbesserungspotenzial.

Die häufige Vorstellung in Deutschland, das habe es schon immer in der heutigen Form gegeben, ist falsch. Direkte Demokratie ist ein Lernprozess, auch was die institutionelle Ausgestaltung betrifft.

 

Mehr Demokratie: Welche direkt-demokratischen Instrumente sollte Deutschland auf Bundesebene zuerst einführen?

Longchamp: Ich rate zu verpflichtenden Volksabstimmungen über Volksbegehren auf Verfassungsstufe. Damit gibt man den Stimmberechtigten die qualifizierte Möglichkeit, Grundsatzentscheidung zu fällen. Gesetze als Ganzes durch sie ausarbeiten zu lassen, ist sehr anspruchsvoll. Davor würde ich abraten.

Die Parlamente sollten die Möglichkeit erhalten, Gegenvorschläge zu Volksbegehren zu unterbreiten. So können Stimmberechtigte und Behörden in einem Prozess eintreten.

In der Schweiz werden neun von zehn Volksinitiativen abgelehnt, aber knapp die Hälfte der abgelehnten Volksinitiativen entwickeln auf Gesetzesstufe indirekte Wirkungen. Das ist das eigentliche Innovationspotenzial der Volksrechte.

Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn Problem nicht von heute auf Morgen gelöst werden müssen, sondern einen gewissen Zeitbedarf haben. So gibt man Bürgerbewegungen die Möglichkeit, zu partizipieren - und zwar verpflichtend.

Volksabstimmungen sind wichtig, denn nur so zeigt sich, ob ein Bürgerbegehren mehrheitsfähig ist.

Das behaupten auch bei uns viele Gruppierungen, scheitern dann aber in der Volksabstimmung. Viele Bewegungen wissen darum, bemühen sich, pragmatische Vorschläge zu unterbreiten. Das zähmt oppositionelle Bewegungen.

 

Mehr Demokratie: In Nordrhein-Westfalen gab es bisher nur zwei Volksbegehren und noch nie einen Volksentscheid. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?

Longchamp: Das kann ich nicht abschließend beantworten. Es muss aber kein schlechtes Zeichen sein. Es kann auch bedeuten, dass die Parteien die Themen gut aufnehmen, welche die Bevölkerung gerne behandelt und gelöst haben möchte. Auch in der Schweiz gab und gibt es immer wieder Phasen mit vielen resp. wenigen Volksentscheidungen. Viele sind in aller Regel ein Zeichen, dass es unverarbeitete Konflikt gibt.

 

Mehr Demokratie: Die Landesregierung aus CDU und FDP hat eine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene vereinbart. Zu welchen Schritten raten Sie?

Longchamp: Ausgebaute Volksrechte sind für Parteien eine gewisse Konkurrenz. Sie verlieren das Monopol, die relevanten politische Agenda zu besetzen. Der Prozess läuft allerdings auch jetzt schon so. Unabhängige Medien und pluralistische Parteiensysteme sind der Grund, auch in Deutschland.

Wenn man Volksrechte einführt, sollte man die Anforderungen nicht zu eng setzen, also mit hohen Anforderungen an Unterschriftenzahlen und Geltungsbereichen vorsichtig umgehen. Denkbar sind aber inhaltliche Grenzen, namentlich dort, wo Grundrechte betroffen sind. Das ist ja das Lieblingsthema der Populisten. Sie sollten nicht privilegiert werden.

Die ersten Erfahrungen mit Volksrechten sind möglicherweise durchwachsen, für Behörden und für die Bevölkerung. Sie sind kein Problemlöser für alles. Sie sind ein Artikulations- und Entscheidungskanal über Wahlen hinaus. Deshalb stärken sie auf Dauer die repräsentative Demokratie. Sie machen vor allem die Parlament zwischen zwei Wahlen aufmerksamer für das, was sich in einer Gesellschaft entwickelt. Und sie versachlichen Entscheidungen, weil es nicht jedes Mal auch um die Machtfrage geht.

 

Claude Longchamp ist Publizist, Verwaltungsratspräsident beim Forschungsinstitut gfs-bern und Lehrbeauftragter an der Universitäten Zürich und Bern.

Pressemitteilung

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