Verfassungsreform gescheitert

© Bild: Landtag NRW

Am 27. Juni ist die Verfassungskommission des Landtags endgültig mit ihrem Vorhaben einer großen Verfassungsreform gescheitert. Weil sich SPD und Grüne auf der einen Seite und CDU und FDP auf der anderen Seite nicht über die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre einigen konnten, werden auch andere Vorhaben nicht umgesetzt. Darunter fällt auch die Vereinfachung landesweiter Volksbegehren, die die Kommission bei ihrer Einberufung im Jahr 2014 anvisiert hatte.

 

Dabei ist das Scheitern dieser Reform der direkten Demokratie gleich doppelt unnötig. Zum einen waren sich eigentlich alle Fraktionen einig, die Hürden für Volksbegehren zu senken. Zum anderen hat die Frage der direkten Demokratie nichts mit dem Mindestalter bei Landtagswahlen zu tun. Trotzdem hat sie aber unter der fehlenden Einigungsfähigkeit des Landtags zu leiden. In der Verfassungskommission hatte man sich nämlich darauf geeinigt, Reformen nur im Paket zu beschließen. Weil das Thema Volksbegehren im gleichen Paket war wie das Thema Wahlalter, wird es bei beiden Themen nun keine Bewegung geben.

 

Scheitern trotz Einigkeit

Vor der letzten Landtagswahl hatten sich bis auf die FDP alle Parteien in ihren Wahlprogrammen für die Vereinfachung landesweiter Volksbegehren eingesetzt. Insbesondere sollte die Unterschriftenhürde gesenkt werden, die derzeit bei gut 1,1 Millionen Unterschriften liegt. Grüne und Piraten hatten vorgeschlagen, das Quorum von acht Prozent aller Stimmberechtigen auf zwei Prozent zu senken. SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag außerdem vereinbart, das Finanztabu für Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Die Bürger sollten auch zu Fragen wie der Finanzierung von Lehrer- und Polizeistellen oder der Hochschul-Finanzierung einen Volksentscheid herbeiführen können.

 

Beim Thema Wahlalter bei Landtagswahlen hatten SPD, Grüne und Piraten dessen Absenkung auf 16 Jahre angestrebt. CDU und FDP wollten diese Verfassungsänderung nicht mittragen, so dass die zur Änderung der Landesverfassung notwendige Zweidrittel-Mehrheit fehlt. Auf den Vorschlag von Christdemokraten und Liberalen, das Wahlalter aus der Verfassung herauszunehmen und durch ein einfaches Gesetz zu regeln, dem CDU und FDP für einen Erfolg nicht hätten zustimmen müssen, gingen SPD und Grüne nicht ein. Nach dem Willen der beiden Oppositionsparteien hätte die Senkung des Wahlalters nämlich erst nach der nächsten Landtagswahl im Mai 2017 beschlossen werden sollen. Ob SPD und Grüne dann aber noch eine Mehrheit im Landtag haben, ist unklar.

 

Landtag fördert Parteienverdruss

Dass die Verfassungskommission jahrelang tagt und in Sachen Bürgerbeteiligung trotzdem nichts passiert, ist eine riesige Enttäuschung, die den Parteienverdruss weiter fördert.

Pressemitteilung

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