Parteien klagen gegen Sperrklausel

Mehrere Parteien klagen gegen die von SPD, CDU und Grünen im Juni 2016 beschlossene neue Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Linke, Piratenpartei, ÖDP, Tierschutzpartei, "Die Partei", die Wählergemeinschaft "Freie Bürgerinitiative / Freie Wähler", die Partei "Volksabstimmung", die Sauerländer Bürgerliste sowie die rechtsextremistischen Parteien NPD und Pro NRW sehen die neue Hürde von 2,5 Prozent als verfassungswidrig an.

 

„Uns geht es ums Prinzip. Auch kleine Parteien müssen die Möglichkeit haben, gehört zu werden. Die Sperrklausel ist undemokratisch, durch sie würden zahlreiche Wählerstimmen unter den Tisch fallen“, erklärt so etwa Linke-Landessprecherin Özlem Demirel einen Grund für die Klage ihrer Partei.

 

Demokratieprinzip verletzt

„Die neue Sperrklausel in NRW verletzt das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Das macht sie zu verfassungswidrigem Verfassungsrecht“, sagt der Bielefelder Rechtsprofessor Andreas Fisahn, der für die Linke als Prozessbevollmächtigter auftritt. Mit der Sperrklausel solle eine Zersplitterung der Räte verhindert werden. Der Gesetzgeber habe aber nicht ansatzweise nachweisen können, dass durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften eine Funktionsunfähigkeit der Räte drohe.

 

Bei der Sperrklausel geht es um den Machterhalt der großen Parteien, meint der Piraten-Landtagsabgeordnete Torsten Sommer . „Wir haben seit Ende der 90er Jahre keine Kommunalsperrklauseln mehr und (…) unsere Räte und Bezirksvertretungen funktionieren. Mit Sperrklauseln verteidigt man keine Demokratie, man richtet sie zu Grunde“, so Sommer.

 

Demokratische Mitbestimmung wird erschwert

Wie schon in der Vergangenheit bei der Fünf-Prozent-Sperrklausel und der 1-Sitz-Sperrhürde versuchen CDU, SPD und die Grünen den Wählern die demokratische Mitbestimmung zu erschweren und Wähler dazu zu nötigen, taktisch zu wählen, meint die Ökologisch-Demokratische Partei, die zusammen mit der Tierschutzpartei eine weitere Klage formuliert hat. Die beiden Parteien werden bei ihrer Klage von den Freien Wählern unterstützt.

 

"Wir wollen mit dieser Klage für die Demokratie in unserem Land kämpfen und der Hinwendung von der hiesigen Politik enttäuschter Wählerinnen und Wähler zu links- und vor allen Dingen rechtspopulistischen Parteien und Wählergruppen entgegenwirken. Denn nichts wirkt sich fataler aus als wenn Menschen den Eindruck gewinnen, dass ihre Stimme nichts wert sei.", sagt Thomas Schwarz für die Tierschutzpartei.

 

Beeinträchtigung der Chancengleichheit

Nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste wirkt sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld von Wahlen nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen aus, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleichheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

 

Auch Mehr Demokratie gegen Sperrklausel

Auch Mehr Demokratie lehnt die neue Sperrklausel ab. Der Landtag kann keine Vorschriften des Grundgesetzes außer Kraft setzen, indem er einfach das Gegenteil in seine Landesverfassung schreibt. Auch nach einer Änderung der Landesverfassung würde für Gemeinderäte in NRW das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Wahlgleichheit gelten, nach dem jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Dieses Prinzip würde durch eine Sperrklausel verletzt. Nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Landtag zur Rechtfertigung einer Sperrklausel eine konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage nachweisen. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht.

Pressemitteilung

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