Migranten: Keine Intergration ohne Wahlrecht

Am 10. Februar haben tausende Türken den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bei seinem Auftritt in der Köln-Arena bejubelt. So mancher Deutsche reagierte irritiert. Wieso können sich Türken und andere Einwanderer nicht genauso für deutsche Politiker begeistern? Gegenfrage: Warum sollten sie, wenn sie diese sowieso nicht wählen können, weil sie kein Wahlrecht haben?

 

Hunderttausende erwachsene Einwohner von Nordrhein-Westfalen haben kein Kommunalwahlrecht. Sie sind Einwanderer. Die meisten von ihnen leben schon seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten in Deutschland. Viele engagieren sich gesellschaftlich vor Ort, dürfen politisch aber nicht mitbestimmen.

 

Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen.

 

Viele Einwanderer zahlen in Deutschland Steuern und schaffen als Unternehmer Arbeitsplätze, über die Verwendung ihrer Steuern entscheiden dürfen sie aber nicht.

 

Viele Länder haben mit dem kommunalen Wahlrecht für Einwanderer gute Erfahrungen gemacht. Wie selbstverständlich können deutsche Staatsbürger in den Städten und Gemeinden des europäischen Auslands bei Wahlen ihre Stimme abgeben - auch außerhalb der EU! Weltweit haben bereits 45 Demokratien ein Wahlrecht für Migranten auf lokaler, regionaler oder gar nationaler Ebene eingeführt.

 

Dass Ausländer sich in die Politik ihrer deutschen Heimat einmischen wollen, merken wir aktuell auch immer wieder bei der Unterschriftensammlung zu unserer Volksinitiative für ein demokratischeres Kommunalwahlrecht in NRW. Ständig müssen wir unterzeichnungsbereiten ausländischen Bürgern sagen, dass sie leider nicht unterschreiben dürfen.

 

Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland Zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können.

 

Mehr Demokratie befürwortet deshalb ein allgemeines Kommunalwahlrecht für Migranten. Um dies zu ermöglichen, sollte das Grundgesetz entsprechend geändert werden. Hierfür sammelt die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in NRW derzeit Unterschriften. Ist Ihre schon dabei?

Pressemitteilung

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