Mehr Demokratie im Koalitionsvertrag

CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die direktdemokratischen Elemente in NRW stärken zu wollen. Volksinitiativen und Volksbegehren sollen „weiterentwickelt“ werden. Außerdem sollen kommunale Bürgerbegehren bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.

 

Im vergangenen Jahr war der Versuch gescheitert, die Hürden für Volksbegehren zu senken. Die Fraktionen in der Verfassungskommission des Landtags konnten sich nicht auf eine Vereinfachung der direkten Demokratie auf Landesebene einigen. Hauptgrund waren aber nicht inhaltliche Differenzen, sondern Uneinigkeit über die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen. Weil bei Demokratiefragen eine Paketlösung vereinbart war, wurde auch an den Regeln für Volksbegehren nichts geändert. CDU und FDP können den auf dem Spielfeld liegenden Ball jetzt aber wieder ins Rollen und ins Tor bringen.

 

Hohe Unterschriftenhürde

Das Hauptproblem für Volksbegehren in NRW ist die hohe Unterschriftenhürde. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich mindestens 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen. Das sind acht Prozent aller Stimmberechtigten. Darum, dieses Quorum zu erreichen, kämpft derzeit mit der Initiative „G9 jetzt in NRW“ erstmals seit 39 Jahren in NRW wieder ein Volksbegehren. Insgesamt ist dieses Begehren erst das dritte in der Geschichte des Landes. Bundesweit gab es bis Ende vergangenen Jahres 91 Volksbegehren und 23 Volksabstimmungen.

 

Bürgerbegehren unnötig unzulässig

Kommunale Bürgerbegehren werden aktuell nicht selten wegen formaler Fehler auf den Unterschriftenlisten für unzulässig erklärt. Das Problem ist, dass die Rechtsprüfung erst nach Einreichung der Unterschriften stattfindet. Dann ist es für Korrekturen zu spät. Eine Prüfung vor Beginn der Unterschriftensammlung würde dieses Problem beheben.

 

Open Data-Gesetz statt Transparenzgesetz

Beim Thema Transparenz haben sich CDU und FDP auf ein Open Data-Gesetz nach Vorbild des entsprechenden Bundesgesetzes geeinigt. Das im Mai beschlossene Bundesgesetz macht elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten von Bundesbehörden maschinenlesbar, entgeltfrei sowie transparent der Öffentlichkeit zugänglich. Dies wurde aber mit weit gestrickten Ausnahmebeständen beim Informationsfreiheitsgesetz verknüpft. Diese beziehen sich etwa auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten oder der Privatsphäre. Veröffentlichungsmöglichkeiten können auch aufgrund anderer Vorgaben etwa in Fachgesetzen verwehrt werden oder eingeschränkt sein.

 

In NRW war vor der Landtagswahl im letzten Moment die Verabschiedung eines weitergehenden Transparenzgesetzes gescheitert. Hierdurch sollten Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen der öffentlichen Hand allgemein verfügbar gemacht werden. Die SPD hatte ihre Zustimmung zu diesem mit den Grünen vereinbarten Gesetz im März zurückgezogen.

Pressemitteilung

Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2024: 1000 Bürgerbegehren und 300 Abstimmungen in 30 Jahren! [weiter...]

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