Meckenheim: Nochmal gut gegangen

Wahlkampf in Meckenheim

Es ist nochmal gut gegangen. Nicht nur eine Mehrheit der Abstimmenden, sondern auch mehr als 25 Prozent aller Wahlberechtigten haben in Meckenheim für die Abwahl von Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU) gestimmt. Wäre die 25-Prozent-Hürde nicht übersprungen worden, wäre die Kommunalpolitik der bei Bonn gelegenen Stadt evtl. auf Jahre hinaus blockiert. Obwohl Kempen Rat und Wähler gegen sich hätte, hätte sie weiter regieren können.

 

Bei Wahlen gilt generell das Prinzip "Mehrheit entscheidet". Und damit ist zumindest in Deutschland immer die Mehrheit der an einer Wahl tatsächlich Teilnehmenden gemeint. Nicht so bei der Abwahl von Bürgermeistern. Egal wie groß die Mehrheit unter den Abstimmenden hierfür auch ist, sie muss mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen. Auch wenn die Beteiligung bei der letzten Bürgermeisterwahl vielleicht nur noch bei 35 Prozent lag und der Wahlsieger bei seiner Wahl die für seine Abwahl erforderlichen 25 Prozent dort noch nicht einmal als zustimmendes Votum erreicht hat.

 

Nach der Reform der Kommunalverfassung durch den Landtag im September ist die Situation sogar noch absurder geworden. Die Stichwahl wurde abgeschafft. D.h., Bürgermeisterkandidaten brauchen für ihre Wahl nicht mehr die absolute Mehrheit (50 Prozent der Wählerstimmen plus eine Stimme), sondern müssen nur noch mehr Stimmen haben, als ihre Konkurrenten. Die Qualifikationshürde wurde also herunter gesetzt.

 

Somit kann es in Zukunft noch eher dazu kommen, dass zur Abwahl eines Bürgermeisters mehr Stimmen erforderlich sind als zu seiner Wahl. Logisch? Demokratisch? Wohl kaum. Bevor es beim nächsten Abwahlentscheid nicht mehr zum Überspringen der 25-Prozent-Hürde reicht, sollte der Landtag handeln und diese Hürde streichen.

Pressemitteilung

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