"Kommunalwahlrecht verbessern"

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat am 21. November die 2016 eingeführte 2,5 Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Wir haben den Verwaltungs- und Verfassungsrechtsexperten Prof. Janbernd Oebbecke nach seiner Meinung dazu befragt.

 

Mehr Demokratie: Herr Professor Oebbecke, der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die Kommunalwahl-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt. Sie haben diese Wahlhürde frühzeitig kritisiert. Was sprach aus Ihrer Sicht gegen die Sperrklausel?

Prof. Janbernd Oebbecke Verfassungsrechtlich waren das die Argumente, die jetzt auch der Verfassungsgerichtshof anführt: Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass bloß deshalb geringere Rechtfertigungsanforderungen für eine Sperrklausel gelten, weil das Land diese nicht durch einfaches Gesetz, sondern durch die Landesverfassung einführt. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen wirklich gefährdet ist. Das wäre auch seltsam, denn in vergleichbar großen Kommunen anderer Länder gibt es ein ebenso breites Spektrum, ohne dass dort ähnliche Sorgen wie in NRW bestehen.

 

Mehr Demokratie: In einer Sachverständigenanhörung des Landtags hatten Sie kritisiert, dass der Landtag mit der Sperrklausel-Debatte Zeit zur Lösung der Probleme auf alternativen Wegen vertue. Welche Maßnahmen sollten Landtag und Räte jetzt ergreifen?

Oebbecke: Folgende Fragen kann man stellen: Müssen die Vertretungen so groß sein, wie sie sind? Ist es sinnvoll, so großzügig Minderheitenrechte zuzubilligen? Schöpfen die Geschäftsordnungen die Spielräume für die Sicherung zielorientierter Beratungen aus? Wird von den Beschleunigungsinstrumenten der Geschäftsordnung hinreichend Gebrauch gemacht?

 

Mehr Demokratie: In der Debatte um Kommunalwahlen wird auch immer wieder die Forderung nach einer Demokratisierung des Wahlrechts laut. Sehen Sie hier ebenfalls Defizite und was wäre zu verbessern?

Oebbecke: Unser Kommunalwahlrecht ist demokratisch. Aber man kann es verbessern. Eine gute Möglichkeit wäre die Einführung des <link http: nrw.mehr-demokratie.de themen wahlen was-wir-wollen kommunalwahl>Kumulierens und Panaschierens. Das erweitert die Möglichkeiten des Wählers. Soweit er davon Gebrauch macht, erhalten die Parteien aber auch eine differenzierte Rückmeldung, was und wen ihre Wähler gut finden.

 

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke ist Dekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine Forschungsschwerpunkte sind besonderes Verwaltungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft.

Pressemitteilung

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