In Köln gibt es Streit über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den geplanten Ausbau des Godorfer Hafens im linksrheinischen Kölner Süden.
Die Stadtverwaltung hatte am 18. Januar mitgeteilt, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Die Thematik des Begehrens beziehe sich auf eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei. Solche Angelegenheiten sind in NRW vom Bürgerentscheid ausgeschlossen.
Die Kölner Grünen hatten dies kritisiert. Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) stelle sich als Stadtoberhaupt und Verwaltungschef mit seiner Rechtsauffassung in die unselige Tradition des früheren Oberstadtdirektors Lothar Ruschmeier. Demnach könnten die Kölner Bürger so viele erfolgreiche Bürgerbegehren initiieren wie sie wollten, letztlich würden sie von der Verwaltungsspitze immer mit dem Knüppel juristischer Unzulässigkeit ausgebremst.
Die tatsächlichen Ursachen für das Scheitern aller bisher in Köln durchgeführten Bürgerbegehren liegen aber in der Gemeindeordnung des Landes. Durch zahlreiche überflüssige Anforderungen und Themenverbote liegt die Unzulässigkeitsquote von Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen bei 40 Prozent. U.a. auch deshalb, weil Bürgerbegehren zu Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind, vom Bürgerentscheid ausgenommen sind. Hierdurch ist auch das Kölner Hafenbegehren betroffen.
Dass das Bürgerbegehren zum Godorfer Hafen höchstwahrscheinlich für unzulässig erklärt würde, war den Grünen von Anfang an bewusst. Deswegen die politische Führung der Stadt zu beschuldigen, heißt, den Boten der schlechten Nachricht für deren Inhalt verantwortlich zu machen. Oberbürgermeister Schramma ist der falsche Adressat für die Kritik der Grünen.
Wer die Erfolgschancen für Bürgerbegehren verbessern will, muss die Regeln der direkten Demokratie in der Gemeindeordnung ändern. Hier haben sich leider auch die Grünen auf Landesebene in den letzten Jahren zu wenig bemüht.
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