"Integration nur mit Partizipation"

Prof. Rainer Bovermann, SPD

Auf Antrag von SPD, Grünen und Piratenfraktion debattierte der Landtag am 10. November über die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf alle dauerhaft hier lebenden Ausländer. Die drei Fraktionen hatten eine Initiative zur Änderung der Landesverfassung in das Parlament eingebracht, weil die Verfassungskommission des Landtags sich bei diesem Thema nicht hatte verständigen können.

 

Zu Beginn seiner Rede zitierte der SPD-Abgeordnete Rainer Bovermann den Politikwissenschaftler Prof. Karl-Rudolf Korte mit den Worten „Wer nur Beteiligung anbietet, ohne dass dies am Ende in ein Wahlrecht mündet, wird oft dabei erwischt, lediglich eine Beteiligungssimulation aufzubauen“. Integration sei mit echter Partizipation möglich. Dem widerspreche die Tatsachen, dass Menschen aus Drittstaaten mit uns zusammenlebten, aber ihre kommunalen Vertreter nicht wählen dürften. Dies sei zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber den wahlberechtigten EU-Bürgern, die die Spaltung der Gesellschaft verstärke.

 

Umfragemehrheit für Ausländerwahlrecht

Eine Umfrage von Infratest dimap habe 2015 eine Mehrheit von 62 Prozent für ein kommunales Ausländerwahlrecht ergeben. Selbst CDU-Anhänger seien dafür. Den Hinweis, dass das Ausländerwahlrecht nur mit einer vorherigen Änderung des Grundgesetzes möglich sei, lässt Bovermann nicht gelten. „Beim Verfassungsrecht besteht kein Versteinerungsgebot“, zitierte er den Staatsrechtler Prof. Wolfgang Löwer. Eine Weiterentwicklung des Verfassungsrechts sei möglich. Es gebe ja bereits eine Ausnahmeklausel für EU-Bürger. „Seien wir also mutig, nutzen wir die Spielräume“, forderte Bovermann.

 

Die Grünen-Abgeordnete Jutta Velte wies darauf hin, dass das Ausländerwahlrecht in 17 EU-Staaten als Problem unbekannt, weil dort bereits verwirklicht sei, Viele Menschen, die ihren Beitrag zum Wohlstand und zum Erfolg Deutschlands leisteten, dürften nicht wählen. „Wir halten dies für eine eklatante Schieflage in Fragen der Demokratie“, so Velte. Welchen Anreiz sollten Menschen haben, ihre Ideen einzubringen, wenn sie weder ein aktives, noch ein passives Wahlrecht hätten?

 

Der Piraten-Abgeordnete Torsten Sommer kritisierte, dass Ausländern aus Drittstaaten zwar Steuern abverlangt würden, ihnen das Wahlrecht aber vorenthalten werde. Nichts hinder den Landtag formal an der Einführung des Ausländerwahlrechts.

 

CDU setzt auf Einbürgerung

„Die Menschen sollen an allen Wahlen teilnehmen können, wir setzen dabei auf das Thema Einbürgerung“, erklärte die Abgeordnete Serap Güler für die CDU. Während die Einbürgerungszahlen in Baden-Württemberg und Hamburg stiegen, gingen sie in NRW zurück. Grund dafür sei, dass die Landesregierung ihre groß angekündigte Einbürgerungsoffensive nicht mit Herzblut verfolge. Die Teilnahme an Kommunalwahl sei kein Gradmesser für Integration. Sie selber habe sich erst vor sechs Jahren einbürgern lassen, sei aber auch vorher schon integriert gewesen. „Wenn laut Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, ist das nichts, was man einfach so verschenkt“, meint Güler. Der Landtag könne diese Frage zudem gar nicht entscheiden, weil das Grundgesetz zuvor mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden müsse.

 

Der FDP-Abgeordnete Ingo Wolf bekundete für seine Fraktion durchaus Sympathien für das kommunale Wahlrecht für Drittstaaten-Angehörige, hält aber eine Regelung auf Landesebene für nicht zulässig, da das Land hierzu nicht die Kompetenz habe.

 

“Perspektiven des Ankommens“

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) kritisierte, dass Nicht-EU-Ausländern die Wahlteilnahme verwehrt ist. Dies zu ändern sei vollkommen richtig. „Menschen ohne europäischen Pass leben hier seit Jahrzehnten, sie sollten vor Ort die Geschicke ihrer Heimat mitbestimmen können“ forderte der Minister. Integration müsse eingefordert, es müssten aber auch Perspektiven des Ankommens angeboten werden.

 

Der Landtag hat die Initiative von SPD, Grünen und Piraten in den Kommunalausschuss des Landtags überwiesen.

Pressemitteilung

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