Enquete-Kommission schlägt mehr Demokratie vor!

Wie kann unsere Demokratie auf Landesebene reformiert und gestärkt werden? Zu dieser Frage tagte die Enquete-Kommission „Subsidiarität und Partizipation“ des Landes NRW, einberufen von der CDU-Landtagsfraktion. Nach rund zweieinhalb Jahren Arbeit von Abgeordneten aller Fraktionen und verschiedener Expert:innen steht nun das Ergebnis fest: 85 Empfehlungen und Prüfaufträge umfasst der Abschlussbericht. Vieles davon liest sich wie aus dem Forderungskatalog von Mehr Demokratie. Schauen wir einmal genauer hin, was sind die zentralen Punkte?

 

Direkte Demokratie

Die unmittelbare Mitbestimmung in Form von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wird in NRW rege genutzt. Leider werden immer noch zu viele Bürgerbegehren als unzulässig erklärt. Verschiedene Hürden müssen für ein erfolgreiches Bürgerbegehren genommen werden: Welche sind das und was schlägt die Enquete-Kommission zur Erleichterung vor?

Die Regelungen für Bürgerbegehren sind in der Gemeindeordnung des Landes NRW festgehalten. Diese ist an vielen Stellen recht kompliziert geschrieben und Bürger:innen, die per Bürgerbegehren etwas in ihrer Stadt verändern wollen, sind in der Regel auch keine Jurist:innen. Demnach braucht es häufig eine vorherige Beratung, damit Bürgerbegehren nicht an den formalen Anforderungen scheitern. Eine Aufgabe, die Mehr Demokratie bislang ehrenamtlich übernimmt. Ein wichtiger Punkt ist hierbei der Zugang zu Informationen sowie die Beratung über die Voraussetzungen. Laut Enquete-Kommission sollte es hierzu einen erleichterten Zugang geben, am besten digital abrufbar. Zudem soll geprüft werden, inwieweit der Katalog für zulässige Themen bei Bürgerbegehren und -entscheiden erweitert werden kann. Der Zugang zu grundsätzlichen Informationen soll sowohl den Initiator:innen als auch der Verwaltung und den Ratsfraktionen digital abrufbar zur Verfügung gestellt werden. Wenn Verwaltungsmitarbeitende besser über politische Beteiligungsprozesse Bescheid wissen, können sie auch eine kompetentere Anlaufstelle für Bürger:innen sein.

Außerdem müssen die Unterschriftenlisten Kostenschätzungen beinhalten. Seit 2011 werden diese verpflichtend und auf Antrag von der Stadtverwaltung erstellt. Sie sollen als Information für die Unterzeichnenden dienen, damit diese wissen welche Kosten auf die Kommune bei einem Erfolg zukommen würden und damit sie sich der möglichen Tragweite ihrer Unterschrift bewusst sind. Eine solche Kostenschätzung kostet jedoch meist viel Zeit und Nerven bei Verwaltung und Initiative, ohne das Verfahren wirklich zu bereichern. Der Prozess des Begehrens wird an dieser Stelle verlangsamt, nicht selten weichen die von der Stadt errechneten Kosten weit von den später tatsächlich anfallenden Kosten ab. Mehr Demokratie fordert schon lange die Streichung der Kostenschätzung. Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich in einem Sondervotum ebenfalls dafür aus, die Kostenschätzung abzuschaffen.

Ein weiterer Punkt: Themenausschlüsse. In NRW sind Bürgerbegehren zu bestimmten Themen untersagt. Dazu gehören mit kleinen Ausnahmen insbesondere Bauleitplanverfahren. Den Bürger:innen wird somit ein Stück Beteiligung verwehrt. Das Gegenargument, dass Bürger:innen ja bereits per Anhörungsverfahren an der Planung beteiligt seien, hinkt hingegen. Denn während es in einem solchen Beteiligungsverfahren nur noch um das „Wie“ einer Planung geht, wird in einem Bürgerentscheid grundsätzlich über das „Ob“ einer Maßnahme entschieden. In einem Sondervotum der Fraktion von Bündis90/Die Grünen im Rahmen des Enquete-Berichts wird daher gefordert, dass die Themenausschlüsse auf kommunaler Ebene reduziert werden. Mehr Demokratie teilt diese Position.

Eine weitere Hürde: Das Abstimmungsquorum. Die Mehrheit, die sich bei einem Bürgerentscheid für „Ja“ oder „nein“ entscheidet, muss, damit der Bürgerentscheid gültig ist, 10-20 Prozent aller Stimmberechtigten einer Gemeinde betragen. Viele Bürgerentscheide scheitern also „unecht“ an dieser hohen Hürde. Das bedeutet, dass zwar eine Mehrheit erreicht wird, diese aber nicht dem erforderlichen Quorum entspricht. Um Abstimmungen bürgerfreundlicher zu gestalten, empfiehlt die Kommission eine Prüfung, ob diese Hürden abgesenkt werden sollen. Mehr Demokratie setzt sich dafür ein, das Abstimmungsquorum komplett zu streichen.

Zuletzt fordert ein Sondervotum von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Streichung der Frist bei Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates richten. Das fordert Mehr Demokratie auch. Der Zeitraum um auf Gemeinderatsbeschlüsse oder Bauleitungs- und Satzungsfragen mit einem Bürgerbegehren zu reagieren ist oft zu knapp bemessen. So bleibt zum Beispiel nicht immer genug Zeit ausreichend wichtige Diskussionen zu führen oder mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. In Schleswig-Holstein und Bayern wurde jene Frist bereits aufgehoben. Worauf warten wir also in NRW?

 

Bürgerräte

Mehr Demokratie setzt sich für beratende Bürgerräte zur Stärkung der demokratischen Entscheidungsfindung ein und fordert eine gesetzliche Verankerung des Instruments. Laut Mehr Demokratie und auch der Enquete-Kommission stellt deliberative Demokratie eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie dar. Die Enquete-Kommission regt daher an, deliberative Verfahren auszuweiten und ergänzend zu nutzen sowie diese wissenschaftlich zu evaluieren. Die Enquete-Kommission empfiehlt weiterhin eine Prüfung des Formats „Bürgerrat“ zur Einsetzung auf Landesebene. Ein Sondervotum der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sowie der Sachverständigen Professorin Dr. Caja Thimm und Professor Dr. Frank Decker spricht sich noch deutlicher für die Einsetzung eines Bürgerrats zu bestimmten Fragestellungen aus. Laut Sondervotum bieten sich für einen Bürgerrat vor allem Zukunftsthemen wie zum Beispiel die Bewältigung der Klimakrise an. Das Sondervotum empfiehlt außerdem über Bürgerräte hinaus die Erprobung weiterer Beteiligungsformate im Land und den Kommunen wie Reallabore oder Multi-Stakeholder-Triloge.

Eine weitere Empfehlung der Enquete-Kommission ist der Einsatz einer oder eines Partizipationsbeauftragten nach Baden-Württembergischen Vorbild. Dort gibt es bereits seit zehn Jahren eine Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Bis Juli 2021 lag die Zuständigkeit bei Gisela Erler, seit Juli 2021 hat Barbara Bosch als ihre Nachfolgerin das Amt inne. Der oder die Beauftragte wäre dann eine zentrale Anlaufstelle für Serviceangebote, Informationen und Organisationsabwicklungen rund ums Thema Bürgerbeteiligung. Die Partizipation von Bürger:innen soll somit effektiver unterstützt und gefördert werden. Um solche Stellen zu fördern, müsste die Verwaltungskultur im Land offener und innovativer gestaltet werden. Um dies zu gewährleisten empfiehlt die Kommission das Themenfeld „Partizipation“ stärker in der Mitarbeiteraus- und -weiterbildungsraum zu ziehen. Als weiteren Ansatz zur Stärkung von Partizipation stellt die Kommission die Nutzung von mehr digitalen Möglichkeiten heraus. Eine Idee wäre zum Beispiel digitale Bürgerbeteiligungsräume zu schaffen. Demokratisches Engagement soll so insgesamt einfacher zugänglich und gleichzeitig attraktiver werden.

 

Wahlrecht

Wahlberechtigte können bei den Landtagswahlen in NRW ab 18 Jahren wählen. Immer wieder wird über eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre diskutiert. Die Argumente hierfür: Viele junge Menschen sind bereits mit 16 Jahren sehr interessiert und politisch aktiv, man denke zum Beispiel an die Jugendlichen in Bewegungen wie Fridays for Future. Sie wollen ihre Zukunft aktiv mitgestalten, die Möglichkeit bei den Landtagswahlen mit ihrer Stimme mitzubestimmen haben sie jedoch in NRW nicht. Gleichzeit sind junge Menschen mit 14 Jahren religionsmündig, dürfen ab 15 Jahren motorisierte Fahrzeuge fahren und mit 17 PKW. Viele von ihnen beginnen bereits mit 16 ihre Ausbildung und tragen in ihren jeweiligen Betrieben auch schon viel Verantwortung. Was spricht da noch gegen das Wahlrecht? Andere Bundesländer machen es vor: In Brandenburg, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein darf bereits ab 16 gewählt werden. In Österreich kann man sogar auf Bundesebene am 16 Jahren wählen. Die Praxis zeigt, dass 16- und 17-Jährige eine hohe Wahlbeteiligung an den Tag legen. Mehr Demokratie fordert seit Jahren eine Herabsenkung des aktiven Wahlalterss für NRW, die Enquete-Kommission empfiehlt das nun ebenfalls. Ausgenommen ist die CDU-Fraktion, welche in einem Sondervotum dagegen gestimmt hat. Einhergehen soll die Herabsenkung laut der Enquete außerdem mit intensiver politischer Bildung in den Schulen NRWs, sodass die Schüler:innen bestmöglich informiert und vorbereitet für eine Wahl sind. Zum Beispiel könnten politische Planspiele den Unterricht in NRW bereichern. 2022 findet die nächste Landtagswahl statt. Noch ist Zeit, das Wahlalter zur nächsten Wahl zu senken.

Auf kommunaler Ebene dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits wählen. Dafür ist dieses Recht noch an andere Voraussetzungen geknüpft: Den Besitz einer deutschen oder EU-Staatsbürgerschaft. Demnach haben Deutsche und EU-Bürger:innen in Deutschland das kommunale Wahlrecht, Bürger:innen anderer Staaten sind von der Wahl ausgeschlossen. Viele von ihnen leben jedoch schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland und sind von politischen Entscheidungen im gleichen Maß betroffen wie die wahlberechtigten Bürger:innen. Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland zuhause fühlen soll, muss die Möglichkeiten haben gleichberechtigt bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen zu können. Mehr Demokratie und die Enquete-Kommission befürworten daher die Einführung eines aktiven und passiven Kommunalwahlrechts für Ausländer:innen aus Nicht-EU-Staaten, die dauerhaft – zum Beispiel mindestens seit fünf Jahren – in der Bundesrepublik Deutschland leben. Die Enquete-Kommission möchte nun ein entsprechendes Gesetzesvorhaben anstoßen.

Apropos Beteiligung an Wahlen: Wie lässt sich die Wahlbeteiligung steigern? Eine Idee, die die Enquete-Kommission zur Prüfung empfiehlt, und welche Mehr Demokratie unterstützt, ist die Art des Wählens flexibler zu gestalten. Das heißt zum einen, möglicherweise Orte und Zeiträume bei der Stimmabgabe bei der Urnenwahl und/oder Briefwahl auszuweiten. Zum anderen könnte man auf mögliche digitale Abstimmungsverfahren zurückzugreifen, beziehungsweise diese testen. Da Digitalisierung in allen Lebensbereichen immer weiter zu nimmt, wäre dies nur zeitgemäß. Hier gäbe es bereits vielfältige Ideen, wie zum Beispiel das E-Collecting, die digitale Unterschriftensammlung für Bürger- und Volksbegehren. Hierzu finden sich jedoch keine Ansätze im Enquete-Bericht.

 

Lobbyregister

Weiterhin empfiehlt die Enquete-Kommission die Einrichtung eines Lobbyregisters, des legislativen Fußabdrucks und eines Verhaltenskodex für Lobbyist:innen. Durch diese Maßnahmen sollen verdeckte, unverhältnismäßig einseitige Einflussnahmen auf politische Entscheidungsprozesse verhindert, und politische Entscheidungsprozesse transparenter gemacht werden. Hier spielt besonders der legislative Fußabdruck eine wichtige Rolle: Durch diesen wird transparent, welche Akteure an der Entstehung von Gesetzesvorlagen mitgewirkt haben. Auch Mehr Demokratie setzt sich seit Jahren für mehr Transparenz ein. Zusammen mit dem Bündnis „NRW blickt durch“, dem auch der Bund der Steuerzahler NRW, der NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparancy International Deutschland angehören, fordert Mehr Demokratie ein Transparenzgesetz für NRW. Veränderung in diesem Bereich ist laut Mehr Demokratie wichtig, um mehr Politikvertrauen für die Bürger:innen in NRW zu erreichen. Außerdem hilft eine umfassende Information der Bürger:innen bei der Entscheidungsfindung.

Insgesamt also viele gute Vorschläge. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Wir bleiben dran!

Pressemitteilung

Wahlrechtsklage: Leverkusener klagt in Karlsruhe [weiter...]

Termine

15.05.2024

Losbasierte Bürgerräte in der Praxis - Exkursion nach Aachen und Eupen

Aachen / Eupen
[weiter...]

Alle NRW-Termine auf einen Blick finden Sie hier

Newsletter

Wir schützen Ihre Privatsphäre und geben Ihre Daten nicht weiter. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.
Mit dem Absenden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.

Bitte die Felder mit (*) ausfüllen. Die anderen Felder sind optional.

Infos im Abo

Aktuelle Nachrichten und Pressemit- teilungen: Unsere RSS-Newsfeeds