Demokratiereformen: Viel versprochen, wenig gemacht

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. September mit der Mehrheit von CDU und FDP Änderungen der Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie des Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Die Landesregierung blieb dabei in den meisten Punkten weit hinter früheren Forderungen zurück.

 

Bzgl. kommunaler Bürgerentscheide hatten CDU und FDP in der Vergangenheit gefordert, den umfangreichen Themenausschlusskatalog für Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung zu kürzen. Hierdurch sollte der direkte Zugriff der Bürger auf den Bau neuer Rathäuser oder Einkaufszentren und auf stadtentwicklungspolitische Großprojekte wie den jüngst beschlossenen Ausbau des Godorfer Hafens in Köln ermöglicht werden. Davon ist bei der Reform der Gemeindeordnung nichts übrig geblieben.

 

Neu eingefügt in die Gemeindeordnung wurden Ratsbegehren und Ratsreferendum. Mit einem Ratsbegehren kann eine Gemeindevertretung in Zukunft mit einer Zweidrittel-Mehrheit von sich aus Bürgerentscheide über kommunalpolitische Fragen ansetzen. Außerdem hat der Landtag einen besseren Schutz für Bürgerbegehren durch die Einführung einer aufschiebenden Wirkung beschlossen. Ist ein Bürgerbegehren für zulässig erklärt, dürfen Rat, Bürgermeister und Verwaltung bis zu einem Bürgerentscheid keine dem Begehren entgegen wirkenden Maßnahmen mehr ergreifen. In der Vergangenheit waren Bürgerbegehren mehrfach auf diese Weise unterlaufen worden.

 

Der Landtag hat außerdem einen Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung eines demokratischeren Kommunalwahlrechts abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verwarf das Parlament damit eine Initiative, die dem Gesetzentwurf der Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" stark ähnelt.

 

In der Debatte gingen die meisten Redner auf den Vorschlag der Grünen erst gar nicht ein. Lediglich Horst Engel, kommunalpolitischer Sprecher der FDP, äußerte, dass man Kumulieren und Panaschieren in NRW nicht einführen könne, weil die Kommunen des Landes zu groß und damit der Umgang mit einer Vielzahl von Kandidaten für die großen Stadt- und Gemeinderäten zu umständlich sei. Engel verschwieg dabei, dass dieses Wahlrecht auch Großstädten wie Frankfurt, München und Stuttgart problemlos angewandt wird. Zudem hatte die FDP noch in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Einführung des jetzt von ihr abgelehnten Wahlrechts in den Landtag eingebracht.

Pressemitteilung

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