Demokratiereformen in Kraft getreten

Landtag NRW

Am 17. Oktober sind die im September vom Landtag beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich u.a. Änderungen bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte sowie der Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in NRW.

 

Bürgerbegehren sind in Zukunft besser vor dem unterlaufen werden durch Räte oder Bürgermeister geschützt.

 

Nach der Feststellung der Zulässigkeit eines eingereichten Bürgerbegehrens durch die Gemeindevertretung kann bis zu einer Entscheidung durch Rat oder Bürgerentscheid keine dem Ziel des Bürgerbegehrens zuwider laufenden Entscheidungen mehr getroffen werden.

 

Wegen des Fehlens dieser Schutzwirkung waren in der Vergangenheit etwa Bürgerbegehren gegen ein Cross Border Leasing-Geschäft in Bochum und gegen den Verkauf der Stadtwerke-Mehrheit in Düsseldorf konterkariert worden. Weil Rat und Bürgermeister noch vor einem Bürgerentscheid unwiderrufliche Fakten geschaffen hatten, liefen die Bürgerbegehren ins Leere und blieben trotz breiter Unterstützung in der Bevölkerung wirkungslos.

 

Ergänzt wurde die direkte Demokratie "von unten" durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid außerdem um die direkte Demokratie "von oben" per Ratbegehren und Ratsreferendum. Mit Hilfe eines von einer Zweidrittel-Mehrheit des Rates unterstützten Ratsbegehrens können die Gemeindevertretungen eine Abstimmung aller Bürger - das Ratsreferendum - herbei führen.

 

Der Landtag hatte auch die Stichwahl bei der Wahl zum Bürgermeisteramt abgeschafft. Hatte bisher im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, kam es zwischen den beiden in diesem Wahlgang erfolgreichsten Kandidaten zum Stichentscheid.

 

In Zukunft gilt der Kandidat mit den meisten Stimmen als gewählt, auch wenn dieser nicht die Mehrheit der Wähler hinter sich hat. Dies kann dazu führen, dass Bürgermeister mit nur noch 25 oder 30 Prozent der Wählerstimmen eine Kommune regieren.

Pressemitteilung

Halbjahresbilanz Bürgerbegehren 2024: 1000 Bürgerbegehren und 300 Abstimmungen in 30 Jahren! [weiter...]

Termine

25.02.2025

Generationengerechtigkeit durch Bürgerräte

Köln
[weiter...]

Alle NRW-Termine auf einen Blick finden Sie hier

Newsletter

Wir schützen Ihre Privatsphäre und geben Ihre Daten nicht weiter. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.
Mit dem Absenden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.

Bitte die Felder mit (*) ausfüllen. Die anderen Felder sind optional.

Infos im Abo

Aktuelle Nachrichten und Pressemit- teilungen: Unsere RSS-Newsfeeds