Bürgerentscheide gut regeln – mit unserer neuen Mustersatzung!

Bürgerentscheide sind ein zentraler Baustein demokratischer Teilhabe in den Gemeinden, Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens. Sie ermöglichen es den Bürger:innen, direkt über eine Sachfrage abzustimmen. Deshalb ist es wichtig, dass die Abstimmungsbedingungen möglichst gut und verständlich geregelt sind. Es geht etwa um Fragen wie: Ist bei einer Abstimmung auch eine Briefwahl möglich? Oder: Wie umfassend müssen Bürger:innen vor einer Abstimmung informiert werden? Die Kommunen regeln diese Fragen im Rahmen sogenannter „Satzungen über die Durchführung von Bürgerentscheiden“. Mehr Demokratie hat bereits vor einigen Jahren eine Mustersatzung erstellt, an der sich Kommunen orientieren können. Weil sich zwischenzeitlich rechtlich einiges bewegt hat, wurde diese Mustersatzung jetzt grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die aktuelle Mustersatzung ist ab jetzt hier zu finden.

Es ging uns bei der Aktualisierung nicht nur darum, die notwendigen rechtlichen Änderungen einzuarbeiten, sondern auch darum, Erstabstimmenden die Teilnahme möglichst einfach zu machen. Unser Anspruch: Eine Mustersatzung mit bestmöglicher Lesbarkeit. Denn nichts schreckt so sehr ab, wie ein langer und unübersichtlicher Text. Auf rein formaler Ebene entzerrten wir Endlos-Sätze und strichen nicht nur die veralteten Passagen heraus, sondern auch das, was keinen echten informativen Mehrwert bot. Wir rückten also auch dort der veralteten Verwaltungssprache auf den Leib, wo unnötig viele Fachwörter verwendet wurden.

Manchmal ist für das Verstehen jedoch ein Mehr an Informationen erforderlich. Da wir die reine Lesbarkeit nicht auf Kosten der Verständlichkeit umsetzen wollten, sind wir an den dafür geeigneten Stellen über das inhaltliche Mindestmaß einer Bürgerentscheids-Satzung  hinausgegangen und haben – wo nötig – erklärende Ergänzungen eingefügt. Wichtig war uns an dieser Stelle, alle wesentlichen rechtlichen Informationen zur Durchführung eines Bürgerentscheids in der Satzung so zu bündeln, dass die Leser:innen nicht noch in weiteren Rechtstexten nachschauen müssen. Deshalb haben wir etwa die Angabe über die zu erreichende Mindestanzahl an Stimmen für einen erfolgreichen Bürgerentscheid konkret benannt.

Da wir mit der Aktualisierung unseres Mustertextes nicht nur den derzeitigen Stand der Dinge abbilden, sondern eine besonders bürgernahe Satzung entwickeln wollten, die die Teilhabe von Bürger:innen auch zukünftig stärken wird , übertreffen wir an vielen Stellen die derzeitig geltenden Mindestanforderungen.

Dass sich Bürger:innen schnell von der Wahrnehmung ihrer Teilhaberechte abhalten lassen, wenn sie das Gefühl haben, dafür zu viele Hürden überwinden zu müssen, ist bekannt aus vergangenen Bürgerentscheiden, aber auch Wahlen. Um also möglichst niedrigschwellig die Teilnahme an einem Bürgerentscheid zu ermöglichen, sind wir der Meinung, dass die Veröffentlichung der zentralen Informationen zum Bürgerentscheid alleine im Internet nicht ausreicht, um möglichst viele Abstimmberechtigte zu erreichen und zur Abstimmung zu motivieren. Deshalb sollen sich die Kommunen verpflichten, dass diese Informationen den Abstimmberechtigten zusammen mit ihrer Abstimmungsbenachrichtigung über den anstehenden Bürgerentscheid zugestellt werden.

Außerdem soll es für diejenigen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, die Möglichkeit geben, über einen formlosen Antrag die Informationen zum Bürgerentscheid wenigstens auch in englischer Sprache zu erhalten. Mit dem „wenigstens“ möchten wir die Kommunen dazu ermuntern, auf die Sprachvielfalt in ihrem Gebiet individuell zu reagieren und das zusätzliche Sprachangebot entsprechend anzupassen.

Pressemitteilung

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