In NRW stolpern viele Bürgerbegehren über überflüssige Hürden. Dass dies nicht gezwungenermaßen das Aus für eine Initiative bedeuten muss, beweist das Beispiel Bedburg. Dort hatte eine Bürgerinitiative mehr als 5.000 Unterschriften gegen den geplanten Umzug des Rathauses gesammelt. Der Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren formal für unzulässig, findet das Thema aber so wichtig, dass er nun selber ein Ratsreferendum auf freiwilliger Basis ansetzen will.
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