Erfolge 2016

Demokratie-Reformen in Berlin vereinbart

8. Dezember 2016: SPD, Linke und Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus unterzeichnen einen Koalitionsvertrag, mit dem auch Verbesserungen der direkten Demokratie in der Bundeshauptstadt angestrebt werden. Der Ablauf von Volksbegehren soll so präziser festgelegt werden: Für die Schätzung der Folgekosten eines Volksbegehrens durch die Verwaltung und für die formale und inhaltliche Prüfung sollen klare Fristen eingeführt werden. Zudem wird eine Erleichterung der Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlterminen angestrebt. Zusätzlich sollen die Initiatoren eines Volksbegehrens ein Anhörungsrecht im zuständigen Ausschuss sowie die Gelegenheit bekommen, ihren Gesetzentwurf im laufenden Verfahren anzupassen. Auch soll ein Privatisierungsreferendum eingeführt werden. Damit soll immer dann ein Volksentscheid stattfinden, wenn landeseigene Betriebe privatisiert werden sollen. Weiterhin sollen die Eingriffsmöglichkeiten des Senats in bezirkliche Entscheidungen eingeschränkt werden. Während laufender Bürgerbegehren soll der Senat nicht länger Entscheidungen über Bebauungspläne an sich ziehen und Bürgerbegehren damit ins Leere laufen lassen können. Mehr Demokratie hatte mit Aktionen, Aufrufen und Überzeugungsarbeit für diese Reformen geworben.

Hürden für Bürgerbegehren in Niedersachsen gesenkt

26. Oktober 2016: Der niedersächsische Landtag senkt die Hürden für kommunale Bürgerbegehren. Die Unterschriftenhürde wurde von vorher generell zehn Prozent in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auf 7,5 Prozent und in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern auf fünf Prozent aller Stimmberechtigten gesenkt. Für den Erfolg eines Bürgerbegehrens muss die Abstimmungshürde jetzt nur noch mindestens 20 statt 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Die häufig umstrittene Frage der Folgekosten von Bürgerbegehren, die zuvor zur Unzulässigkeit vieler Begehren geführt hatte, ist kein Zulässigkeitskriterium mehr. Außerdem haben Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung, wenn sie für zulässig erklärt wurden, so dass bis zu einer Entscheidung über ein Begehren keine diesem zuwiderlaufenden Entscheidungen mehr getroffen werden dürfen. Zuletzt haben die Initiatoren von Bürgerbegehren jetzt einen Anspruch auf eine Beratung durch die Kommunalverwaltungen. Mehr Demokratie hatte mit Überzeugungsarbeit im Landtag und mit Kampagnen auf diese Reform hingewirkt.

Einfachere Bürgerbegehren in Thüringen

30. September 2016: Der Thüringer Landtag beschließt die Vereinfachung kommunaler Bürgerbegehren. Bei Bürgerentscheiden kann der Gemeinderat nun einen Alternativvorschlag zum Bürgerbegehren zur Abstimmung bringen. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an, können wiederum die Bürger einen Alternativvorschlag einbringen. Vor Bürgerentscheiden erhalten die Stimmberechtigten eine Information über Inhalt und Argumente zum Abstimmungsgegenstand. Wird ein Bürgerentscheid von einem Gemeinderat angetastet, können die Bürger mit einem gegenüber normalen Bürgerbegehren halbierten Unterschriftenquorum erneut eine Abstimmung verlangen. Die Initiatoren von Bürgerbegehren haben Rederecht in Gemeinderatssitzungen und können sich in formalen Fragen beraten lassen. In Gemeinden ab 10.000 Einwohnern steht ihnen eine Kostenerstattung für den finanziellen Aufwand ihrer Begehren zu. Eingeführt wurde auch die Möglichkeit zur Abwahl von Bürgermeistern und Landräten. Mehr Demokratie hatte die Reformen im Kontakt mit Landesregierung und Landtagsfraktionen angeregt und begleitet.

"Souverän ist das Volk!"

"Der Souverän ist das Volk! Bürgerentscheide in Ländern und Kommunen sind geregelt. Es ist höchste Zeit, bundesweite Volksenscheide zuzulassen."

Elke Garbe, Vorsitzende der Bundesseniorenkonferenz der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)