Erfolge 2007 - 2008

2008

Hamburg: Bessere Chancen für Volksbegehren

10. Dezember 2008: Die Bürgerschaft beschließt eine vereinfachte Durchführung von Volksentscheiden in der Hansestadt. Durch eine Verfassungsänderung werden die Erfolgschancen von Volksbegehren in der Stadt verbessert. Vorausgegangen war ein jahrelanger politischer Kampf von Mehr Demokratie. Per Volksabstimmung hatte sich bereits 2007 eine Mehrheit von 75,9 Prozent der Abstimmenden für faire Volksentscheide ausgesprochen. Das zur Abstimmung stehende Volksbegehren hatte allerdings nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht.

Thüringen: 235.530 Unterschriften für faire Bürgerentscheide

4. August 2008: Übergabe der Unterschriften für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" an das Innenministeriums des Landes. Binnen vier Monaten hatten sich 235.530 Bürger hierfür eingetragen. Ziel des Volksbegehrens ist die erleichterte Durchführung kommunaler Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Freistaat.

NRW: 72.830 Unterschriften für besseres Wahlrecht

8. April 2008: Aktive von Mehr Demokratie überreichen 72.830 Unterschriften für die Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" an den nordrhein-westfälischen Landtag. Das Ziel der Volksinitiative: ein demokratischeres Wahlrecht für die Städte und Gemeinden in NRW.

Faire Volksbegehren in Berlin

14. Februar 2008: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt eine Reform der Volksgesetzgebung in der Hauptstadt. Unterschriften für Volksbegehren können seitdem überall und nicht nur in den Rathäusern geleistet werden. Initiatoren von Volksbegehren haben einen Anspruch auf Beratung. Beschlossen wurden außerdem Bestimmungen zur finanziellen Transparenz. Ein direkter Erfolg der Überzeugungsarbeit unseres Berliner Landesverbandes.

2007

NRW: Schutz für Bürgerbegehren

22. September 2007: Der nordrhein-westfälische Landtag beschließt die Einführung einer aufschiebenden Wirkung für Bürgerbegehren. Nach der Feststellung der Zulässigkeit eines eingereichten Bürgerbegehrens durch die Gemeindevertretung kann bis zu einer Entscheidung durch Rat oder Bürgerentscheid keine dem Ziel des Bürgerbegehrens zuwider laufenden Entscheidungen mehr getroffen werden. In der Vergangenheit waren Bürgerbegehren mehrfach auf diese Weise unterlaufen worden. Mehr Demokratie hatte die Einführung dieser Schutzwirkung wiederholt eingefordert.

 

Hamburger Bürgerschaft übernimmt Volksbegehren

14. Juni 2007: Die Hamburger Bürgerschaft übernimmt das von Mehr Demokratie durchgeführte Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid". Damit wurde die ein Jahr zuvor vom gleichen Parlament mit der Mehrheit der CDU abgeschaffte freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren in Hamburg wieder eingeführt. Jeweils rund 100.000 Hamburger hatten sich vom 13. Februar bis 5. März 2007 für die Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid" und "Hamburg stärkt den Volksentscheid" eingetragen.

 

Hamburg: Teilerfolg bei Wahlrechtsprozess

27. April 2007: Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt die von der Bürgerschaft vorgenommenen Änderungen des Wahlgesetzes der Hansestadt für teilweise verfassungswidrig. Die CDU-Mehrheit im Stadtparlament hatte das 2004 per Volksentscheid von den Hamburgern beschlossene demokratischere Wahlrecht 2006 in Teilen aufgehoben bzw. weitgehend wirkungslos gemacht. Mehr Demokratie hatte gegen diese Änderungen geklagt.

 

Für selbstbewusste Bürger

"Selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, die sich an wichtigen Diskussionen und Entscheidungen beteiligen, sind die wichtigste Voraussetzung dafür, dass unsere Demokratie stabil bleibt und akzeptiert wird."

 

Marianne Birthler, ehem. Leiterin der Stasiunterlagen-Behörde