Pressemitteilung

Zensur für Bürgerbegehren

Bestwig/Köln.– Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Entscheidung des Rates der Gemeinde Bestwig kritisiert, das Bürgerbegehren gegen die Fusion der Wasserwerke Bestwig mit den Wasserbetrieben der Städte Olsberg und Meschede für unzulässig zu erklären. Der Gemeinderat hatte das von der SPD Bestwig im Sommer initiierte Begehren am Montag für nicht zulässig erklärt, weil die Begründung auf der Unterschriftenliste falsche Behauptungen enthalte und ein Kostendeckungsvorschlag fehle.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten ihre Initiative damit begründet, dass bei einer Fusion der Wasserwerke die unmittelbare Entscheidungskompetenz für die Gemeinde Bestwig verloren gehe. Eine unmittelbare Einflussnahme auf die Höhe der Wasserpreise durch den Gemeinderat sei nicht mehr gegeben. Der Rat hatte diese Begründung als fehlerhaft bezeichnet, weil der Aufsichtsrat der fusionierten Wasserwerke Entscheidungen nur einstimmig treffen könne. Beschlüsse gegen die Stimmen der Vertreter der Gemeinde Bestwig seien damit nicht möglich. „Der Rat nimmt damit eine Wertung der Begründung vor und übt praktisch eine Zensur der Meinung des Bürgerbegehrens aus“, sagte Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Dies sei eine neue negative Qualität in der Behandlung von Bürgerbegehren.

 

Schily kritisierte ebenfalls die Forderung nach einem umfassenden Kostendeckungsvorschlag für das Anliegen des Bürgerbegehrens. Nach dem Beschluss des Rates hätte das Bürgerbegehren einen Finanzierungsvorschlag für die laut Verwaltung schon angefallenen Fusionskosten machen müssen. Die Gemeinde produziert nach Start des Bürgerbegehrens Kosten und das Bürgerbegehren soll dafür gerade stehen“, kritisierte Schily. Es gehe nicht an, dass das Bürgerbegehren für solche Ausgaben in Haftung genommen werde. Aus der Notwendigkeit des Kostendeckungsvorschlags werde dem Bürgerbegehren hier ein Strick gedreht, den der Gesetzgeber bei der Formulierung der Gemeindeordnung gar nicht vorgesehen habe.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie wird in Nordrhein-Westfalen jedes sechste Bürgerbegehrens wegen eines fehlenden oder unzureichenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt. Der Verein fordert daher schon seit längerem die Streichung dieser Hürde entsprechend den bundesweit als vorbildlich geltenden bayerischen Bürgerentscheid-Regelungen.

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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