Pressemitteilung

Wieder Bürgerbegehren falsch beraten

Initiative in Werdohl muss neu starten

In Nordrhein-Westfalen ist erneut ein Bürgerbegehren so falsch beraten worden, dass es die bisher gesammelten Unterschriften vernichten und die Unterschriftenliste neu formulieren muss. In Werdohl hatte die Werdohler Bürgergemeinschaft (WBG) nach eigener Aussage für ihr Begehren gegen den geplanten Westpark das OK der Bürgermeisterin bekommen. Tatsächlich ist die Fragestellung auf der Unterschriftenliste aber unzulässig. Auch bei der Begründung gibt es noch Verbesserungsbedarf.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ hatte die Bürgerbegehrensinitiatoren auf die Fehler hingewiesen, worauf diese nun ein zweites Bürgerbegehren zum gleichen Thema bei der Stadt angemeldet haben. Für Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser ist das Begehren ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit einer Vorprüfung von Bürgerbegehren in NRW. „Bisher können sich die Initiatoren direkt-demokratischer Initiativen zwar von ihrer Gemeinde beraten lassen, jedoch ist diese Beratung nicht rechtsverbindlich“, kritisiert Trennheuser. Ob ein Bürgerbegehren zulässig sei, entscheide sich erst nach der Einreichung der dafür notwendigen Unterschriften. „Sinnvoller wäre es, wenn es schon vorher eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit gäbe. Sonst wird während der Unterschriftensammlung mehr über formale Fragen als über das Anliegen des Bürgerbegehrens gestritten“, sagt Trennheuser.

 

So geht es etwa einem heute in Schwelm eingereichten Bürgerbegehren zum zukünftigen Standort des Rathauses. Während der Unterschriftensammlung erklärte die Stadt plötzlich, dass sie das Begehren für unzulässig hält. In Steinhagen muss eine Bürgerinitiative für die Ansiedlung einer Spedition aktuell erneut Unterschriften sammeln, nachdem ihr von 2.783 Unterstützern unterzeichnetes erstes Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden war. „So etwas darf nicht passieren. NRW sollte dem Beispiel von Berlin und Thüringen folgen, wo Bürgerbegehren immer sofort die Sicherheit bekommen, dass ihre Unterschriftenliste korrekt ist“, fordert Trennheuser. Auch in Niedersachsen bestehe die Möglichkeit, sich vom jeweiligen Hauptausschuss des Rates oder Kreistages die Zulässigkeit des eigenen Bürgerbegehrens zusichern zu lassen.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie wurden von 604 seit 1994 in NRW-Kommunen eingereichten Bürgerbegehren 263 von den Räten für unzulässig erklärt. „Das ist ein Anteil von rund 44 Prozent und damit viel zu viel. Eine Vorprüfung hätte das Scheitern so manchen Bürgerbegehrens verhindert“, erklärt Trennheuser.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Bürgerbegehren gegen Westpark in Werdohl
  • <link>Vorprüfung von Bürgerbegehren
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