Pressemitteilung

Volksbegehren gegen Rauchverbot

Bündnis sammelt Unterschriften für Zulassungsantrag

Mit einem Volksbegehren wendet sich das Bündnis "NRW genießt" gegen das seit 1. Mai in Nordrhein-Westfalen geltende Nichtraucherschutzgesetz. Die Initiatoren fordern die Wiederherstellung der bis Ende April geltenden Ausnahmeregelungen für Gastronomie, Vereinsheimen und Festzelte. Derzeit läuft die Unterschriftensammlung zur Zulassung des Begehrens.

 

Die alte Fassung des Gesetzes habe den Wünschen und Bedürfnissen der Bürger besser Rechnung getragen, begründen die Initiatoren des Volksbegehrens ihre Initiative. „Die zwischen 2008 und April 2013 bestehenden staatlichen Rauchverbote haben mehr Raum für Geselligkeit und Genuss, für gastronomische Gemütlichkeit und traditionelle Brauchtumspflege gelassen“, heißt es auf der Unterschriftenliste. Neben den immer zahlreicher werdenden Innenräumen, in denen Rauchverbote gelten, brauche man Orte wie Gaststätten, Eckkneipen oder Vereinsheime, an denen das Rauchen gestattet werden kann.

 

Die rot-grüne Landesregierung will mit der Gesetzesänderung für Rechtssicherheit und einen verbesserten Schutz der Nichtraucher sorgen. Die Novellierung entspreche den Forderungen der kommunalen Ordnungsämter nach klaren und eindeutigen Bestimmungen, um die Einhaltung des Gesetzes leichter überprüfen zu können, heißt es zur Begründung. Zudem sei eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch im Gastronomiebereich notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Restaurants, Gaststätten und Kneipen herzustellen.

 

Damit es zu einem Volksbegehren kommt, müssen die Initiatoren mindestens 3.000 Unterschriften für einen Zulassungsantrag sammeln. Hält die Landesregierung das Volksbegehren nach Einreichung des Antrags beim Innenministerium für zulässig, bestimmt das Ministerium Beginn und Ende der Eintragungsfrist. Neben der 18-wöchigen Amtseintragung in den Rathäusern können die Initiatoren die freie Unterschriftensammlung etwa an Infoständen oder bei Veranstaltungen beantragen. Hierfür gilt eine Sammelfrist von einem Jahr. Für einen Volksentscheid über das Volksbegehren müssen sich mindestens acht Prozent aller Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eintragen. Das entspricht etwa 1,1 Millionen Unterschriften.

 

„Diese Hürde ist viel zu hoch, zwei Prozent wären für ein Land von der Größe Nordrhein-Westfalens angemessen und ausreichend“, findet Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Senkung der Unterschriftenhürde vereinbart. Auch CDU und Piraten würden eine niedrigere Hürde mittragen.

 

Mehr Informationen:

  • <link>Volksbegehren gegen Rauchverbot
  • <link>Unterschriftenhürde - Das Millionenspiel
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    Jens Mindermann
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