Mehr Demokratie hatte den Gesetzentwurf insbesondere wegen der darin vorgesehenen umfassenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung von Demonstrationen, der Verwendung unklarer Rechtsbegriffe sowie mangelndem Schutz persönlicher Daten kritisiert. „Demonstrationen und Kundgebungen sind in einer Demokratie für Bürgerinnen und Bürger eines der wichtigsten Mittel der politischen Meinungsäußerung. Der Gesetzentwurf muss sich deshalb daran messen lassen, ob er diese ermögliche oder eher eine abschreckende Wirkung entfalte“, so Wölfel. Der Kritik an den eingeschränkten Anmeldefristen sowie am sogenannten „Militanzverbot“ bei öffentlichen Versammlungen wurde Rechnung getragen. Positiv sei auch anzumerken, dass der neue Gesetzentwurf eine Evaluation des Gesetzes Ende 2023 vorsehe. Neben dem Verbesserungsbedarf bei Datenschutz und Videoüberwachung, seien auch das weiterhin eingeschränkt geltende Störungsverbot sowie die umfangreichen Pflichten für die Versammlungsleitung kritisch zu bewerten.
Bislang werden in NRW alle Angelegenheiten, die Versammlungen betreffen, über ein Bundesgesetz geregelt. Der geplante Gesetzentwurf von CDU und FDP, der voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird, soll das ändern. Am Mittwoch wollen Innen- und Rechtsausschuss des Landtags über den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf abstimmen. In der kommenden Woche soll dann das Parlament über das Gesetz entscheiden.
Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Mehr Demokratie kritisiert geplantes Versammlungsgesetz für NRW