Pressemitteilung

Streit über Bürgerbegehren in Hagen

Rat stellt sich in Zulässigkeitsfrage gegen Regierungspräsidenten

In Hagen ist ein heftiger Streit über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Erhalt mehrerer Schulen entbrannt. Der Stadtrat hat sich am Donnerstagabend einer Weisung von Regierungspräsident Helmut Diegel (CDU) widersetzt, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Gegen die Stimmen der CDU hat der Rat vielmehr einen bereits am 20. November gefassten Beschluss bestätigt. Diegel will den gestrigen Ratsbeschluss noch heute umgehend wieder aufheben. Der Rat hat Oberbürgermeister Peter Demnitz (SPD) aufgefordert, gegen diese Entscheidung Klage zu erheben.

 

Das am 13. November mit mehr als 13.000 Unterschriften eingereichte Bürgerbegehren wendet sich gegen die im Sommer von der Stadt angekündigte Schließung von zehn Schulen. Die Stadt sah Überkapazitäten in Grund- und Hauptschulen, die abgebaut werden sollten. Dies sollte zur Einsparung von 1 Million Euro führen. Eltern, Schüler und Lehrer lehnten die Schulschließungen ab. Die tatsächlichen Schülerzahlen in den Stadtteilen ließen die Schließung von acht Grundschulen nicht zu. Eine Aufnahme an den übrigen Schulen sei in den nächsten Jahren nicht möglich, ohne Klassengrößen von 30 und mehr Kindern zu produzieren.

 

Aufgrund des Bürgerbegehrens hatte der Rat eingelenkt und beschlossen, nur eine Schule zu schließen. Der Schulentwicklungsplanung sollte laufend unter Einbeziehung aller Beteiligten fortgeschrieben, durch Energiesparmaßnahmen sollten Kosteneinsparungen erreicht werden. Dieser Beschluss wurde durch Diegel jedoch wieder aufgehoben. Seit Jahren verstoße die Stadt "krass und nachhaltig" gegen das Haushaltsrecht, so die Begründung. Mit dem Schul-Beschluss sei der Rat seiner Pflicht zu sparen nicht nachgekommen. Seit Jahren gingen die Schülerzahlen zurück. Bis heute habe sich der Rat wirksamen Maßnahmen verweigert, damit umzugehen.

 

Der Regierungspräsident ist zum Eingreifen berechtigt, weil Hagen mit Schulden von mehr als einer Milliarde Euro unter Haushaltssicherung und damit unter Aufsicht der übergeordneten Behörde steht.

 

"Es ist zu hoffen, dass durch die nun anstehende Gerichtsentscheidung geklärt wird, welche Rechte Bürgerbegehren in Gemeinden mit Haushaltssicherung noch haben", kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr Demokratie" die Entwicklung in Hagen. Laut Düsseldorfer Innenministerium befanden sich Ende 2007 174 Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung, weil sie ihren Haushalt nicht ausgleichen konnten. In all diesen Kommunen wären laut geltender Rechtsauffassung Bürgerbegehren mit Folgekosten nicht zulässig.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren gegen Schulschließungen in Hagen

Pressesprecher


Jens Mindermann
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