Pressemitteilung

Stadt Mülheim unterläuft Bürgerbegehren

Mehr Demokratie kritisiert Vertragsunterzeichnung „ohne Not“

Die Stadt Mülheim unterläuft bewusst das aktuell laufende Bürgerbegehren „Energie in kommunaler Hand“. Diesen Vorwurf erhebt die Initiative „Mehr Demokratie“, nachdem die Stadt einen neuen Gesellschaftervertrag unterzeichnet hat, mit dem der Energiekonzern Innogy für weitere 20 Jahre mit 49 Prozent Partner des lokalen Energieversorgers Medl bleibt. Damit ist das Bürgerbegehren, mit dem gefordert wird, die Beteiligung auslaufen zu lassen und die bisherigen Innogy-Gesellschafteranteile in kommunale Strukturen zu überführen, laut geltender Rechtsprechung unzulässig.

 

„Oberbürgermeister Ulrich Scholten hat den neuen Vertrag ohne Not unterzeichnet. Auch nach der Ratssitzung im Dezember wäre hierfür ausreichend Zeit geblieben“, sagt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Seiner Meinung nach hätte der Vertrag mit Rücksicht auf das Bürgerbegehren auch eine entsprechende Ausstiegsklausel für den Fall enthalten können, dass das Begehren erfolgreich ist. „Dies nicht zu tun ist ein Ausdruck von Ignoranz gegenüber der direkten Demokratie“, so Trennheuser weiter.

 

Dazu passe auch die Äußerung des Oberbürgermeisters, dass ein Hinauszögern der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Innogy-Beteiligung bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens eine Manipulation der demokratischen Entscheidung des Rates gewesen wäre. „Auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind demokratische Verfahren, die Scholten mit der Vertragsunterzeichnung nun manipuliert“, kritisiert Trennheuser. Binnen einer Woche sei dies nun der zweite derartige Vorfall in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Erst in vergangenen Woche habe der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann ein Bürgerbegehren gegen die städtische Finanzierung des Kaufs von zwei zur Errichtung von Moscheen vorgesehenen Grundstücken durch die Unterzeichnung des Kaufvertrages ins Leere laufen lassen.

 

Als Konsequenz daraus fordert Mehr Demokratie ein früheres Einsetzen der aufschiebenden Wirkung von Bürgerbegehren. Bisher sind direkt-demokratische Initiativen auf kommunaler Ebene erst dann vor einem unterlaufen werden geschützt, wenn sie vom jeweiligen Stadtrat nach Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl für zulässig erklärt wurden. Mehr Demokratie schlägt vor, dass die aufschiebende Wirkung schon nach Abgabe der Hälfte der erforderlichen Unterschriften greift. Von da an soll eine einmonatige Schutzfrist gelten.

 

Für sinnvoll hält man bei Mehr Demokratie außerdem ein Transparenzgesetz, das regeln soll, dass Vertragstexte wie der in Mülheim grundsätzlich vorab zu veröffentlichen sind und eine Rücktrittsklausel beinhalten. Das Bündnis "NRW blickt durch", zu dem auch Mehr Demokratie gehört, hatte dies mit einem Entwurf für ein solches Gesetz schon 2014 vorgeschlagen. Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag zwar die Verabschiedung eines solchen Gesetzes vereinbart, ein halbes Jahr vor der nächsten Landtagswahl aber noch immer keinen Entwurf hierzu vorgelegt.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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