Pressemitteilung

Sperrklausel: Streit um Kaisers Bart

Mehr Demokratie: Hürde für Kleinparteien muss begründet werden

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat die Auseinandersetzung um eine neue Sperrklausel für kleine Parteien bei Kommunalwahlen als "Streit um Kaisers Bart" kritisiert. "Das Verfassungsgericht hat die aktuell noch geltende Klausel als verfassungswidrig beurteilt, Befürworter einer neuen Klausel konnten bisher keine angemessene Begründung für deren Notwendigkeit liefern", kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

 

Der Landtag hatte im Oktober 2007 das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen umgestellt. Nach dem neuen Verfahren sollten Parteien und Wählergemeinschaften erst dann einen Sitz erhalten, wenn sie rechnerisch mindestens die Sitzzahl 1,0 erreicht haben. Hätte eine Partei aufgrund ihrer Wählerstimmen bis zu 0,99 Sitze erreicht, sollte anders als früher nicht aufgerundet werden.

 

Die Verfassungsrichter hatten ihr Urteil damit begründet, dass das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen sei. Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers seien hier besonders enge Grenzen gezogen.

 

Differenzierungen in diesem Bereich bedürften zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes. Der Landtag habe weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dargelegt, dass die Regelung aus zwingenden Gründen erforderlich sei. Dies gelte auch für den vom Landtag angeführten Gesichtspunkt einer drohenden Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungsorgane. Der Landtag habe nicht hinreichend deutlich gemacht, dass die Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen notwendig sei.

 

"An diesen Tatsachen hat sich nichts geändert, wer eine Sperrklausel will, muss nachweisen, dass Räte durch deren Fehlen funktionsunfähig geworden sind", so Slonka.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie gibt es nur noch in Bremerhaven eine Fünf-Prozent-Sperrklausel. Alle anderen Bundesländer haben ihre Hindernisse für kleine Parteien inzwischen abgebaut.

 

Mehr Informationen: <link sperrklausel>Kommunalwahl: Sperrklausel verfassungswidrig

 

Korrektur: Anders als in unserer Pressemitteilung dargestellt, gibt es eine Sperrklausel nur noch bei den Wahlen zur Stadtbürgerschaft in Bremen. In Bremerhaven wird über die Wiedereinführung einer Sperrklausel derzeit beraten.

Pressesprecher


Jens Mindermann
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